Global Real Estate AG - Neue Hoffnung für Anleger

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
03.06.2009914 Mal gelesen

 Berlin, 02. Juni 2009  -  Die Global Real Estate AG ist in zwei Fällen verurteilt worden, Anleger zu entschädigen, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der GRE Global Real Estate AG beteiligt hatten. Das Landgericht Rostock ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei den Vertragsverhandlungen  die zur Zeichnung der Beteiligung geführt haben, zusteht. Dieser Schadensersatzanspruch ist gerichtet auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligungen.  

 
Das Landgericht Rostock  sah es als erwiesen an, dass den  Anlegern  kein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt worden ist. Als Rechtsfolge dieser fehlerhaften Anlageberatung wurde  den   Anlegern  der oben skizzierte Schadensersatzanspruch zugesprochen. Die Urteile des Landgerichts Rostock sind noch nicht rechtskräftig geworden.
 
Rechtsanwalt Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Anlegern, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der Global Real Estate AG beteiligt haben, ihrerseits ebenfalls Rechtsrat bei einem Spezialisten einzuholen, ob auch ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche zustehen  und sie sich so von ihrer Beteiligung lösen können 
Berlin, 02. Juni 2009  -  Die Global Real Estate AG ist in zwei Fällen verurteilt worden, Anleger zu entschädigen, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der GRE Global Real Estate AG beteiligt hatten. Das Landgericht Rostock ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bei den Vertragsverhandlungen  die zur Zeichnung der Beteiligung geführt haben, zusteht. Dieser Schadensersatzanspruch ist gerichtet auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligungen.