Medienfonds im Visier der Finanzverwaltung

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
03.04.2009693 Mal gelesen

Finanzverwaltung plant Änderung steuerliche Behandlung der Verlustzuweisung bei Medienfonds der Anbieter Hannover Leasing, KGAL und LHI

Nachdem bei den VIP Medienfonds 3 und 4 die steuerlichen Vorteile von Seiten der Finanzbehörden größtenteils aberkannt wurden, gehen die Finanzbehörden nun auch gegen weitere Medienfonds vor.
 
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat die Finanzverwaltung die drei großen Anbieter von Medienfonds, nämlich die Hannover Leasing, KGAL und LHI darüber in Kenntnis gesetzt, dass die steuerliche Konstruktion der Fonds auf dem Prüfstand stehe und die Finanzverwaltung die sofortige Anerkennung der Verlustzuweisung nun anders beurteile.
 
Für die Anleger hat der - zumindest teilweise - Verlust der Steuervorteile gravierende Auswirkungen, da Steuernachzahlungen drohen. Nach einem Bericht der FAZ haben die Finanzbehörden immerhin signalisiert, den Vollzug der Steuernachzahlungen bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens auszusetzen.
 
Dies bringt für die Anleger zwar den Vorteil, dass die Steuernachzahlungen nicht sofort geleistet werden müssen, allerdings hat der Anleger - falls die Gerichte der Auffassung der Finanzverwaltung folgen - die nach Beendigung des Gerichtsverfahrens zu begleichende Steuerschuld mit 6 % p.a. zu verzinsen. Dies dürfte von vielen Anlegern nicht oder nur schwer finanziell zu verkraften sein, zumal den Anlegern nicht selten bei Zeichnung mitgeteilt wurde, dass die steuerliche Konstruktion rechtlich abgesichert wäre. Die Anleger haben regelmäßig auf diese Aussagen vertraut und dementsprechend finanziell disponiert.
 
Wie die gerichtlichen Entscheidungen in diesen Steuerverfahren lauten werden, ist derzeit noch nicht abzusehen.
 
Medienfonds waren bis zum Jahre 2005 beliebte Anlagen bei vielen deutschen Sparern, weil neben Steuervorteilen auch mit Sicherheiten geworben wurde, so dass beim Anleger der Eindruck entstand, er könne ohne (großes) Verlustrisiko Steuern sparen und sogar noch eine ansprechende Rendite erzielen.
 
Bei einigen Fonds, wie zum Beispiel den VIP Medienfonds 3 und 4 ging diese Rechnung aber nicht auf.
 
Die beratenden Banken wurden deshalb bereits in mehreren Prozessen zu Schadenersatz verurteilt.
 
Anleger, denen der Berater die Risiken einer Medienfondsbeteiligung nicht dargelegt hat, sollten daher durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche vor allem gegen die beteiligten Banken bzw. Berater geltend gemacht werden können, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte aus München, die bereits zahlreiche Anleger verschiedenster Medienfonds erfolgreich juristisch betreut. So hat beispielsweise der Bundesgerichtshof erst vor kurzem ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte für einen Medienfondanleger erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts München bestätigt.
 
Insbesondere die vor kurzem ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu den sog. "kick-back-Zahlungen", also den versteckten Provisionszahlungen von Seiten der Fondsgesellschaft an die Banken bzw. Berater erhöht in nicht wenigen Fällen die Chancen der Anleger Schadenersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen, so Rechtsanwalt Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.