Wie mehrere Medien in den vergangenen Tagen übereinstimmend berichteten, wurde gegen den Chef der Caviar Creator Anklage wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetruges erhoben. Dies wurde in der Zwischenzeit auch von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigt.
Das Unternehmen Caviar Creator ist bereits seit mehreren Jahren in den Schlagzeilen. Seitdem ermittelten auch die Untersuchungsbehörden gegen den Unternehmenschef. Caviar Creator, das Aquakulturanlagen zur Kaviarproduktion betreibt, warb in der Vergangenheit Anleger mit dem Versprechen, mittels der Kaviarproduktion hohe Renditen zu erzielen. Hierzu wollte das Unternehmen an die Börse gehen, was bis heute nicht gelungen ist. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hatte die ursprünglich bewilligte Auszahlung von Fördergeldern in Millionenhöhe inzwischen wieder untersagt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmenschef in diesem Zusammenhang Betrug vor. So seien bis zum Jahr 2005 von mehreren tausend Anlegern Gelder in Höhe von circa € 34.000.000,00 akquiriert worden. Nachdem das Kapital fast aufgebraucht war, wurde versucht, neue Anleger anzuwerben. Hierzu soll nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf von dem bereits wegen Vermögensdelikten vorbestraften Unternehmenschef falsche Geschäftszahlen vorgelegt worden sein. So konnten Anleger zu einer erneuten Investition in zweistelliger Millionenhöhe geworben werden. Beteiligt hieran war auch eine Tochtergesellschaft in der Schweiz. Caviar Creator bestreitet allerdings diese Vorwürfe und kritisiert die Ermittlungen als angeblichen Justizskandal.
"Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Unternehmenschef der Caviar Creator prüfen lassen.", so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "In Betracht kommen hier insbesondere deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs. Ferner ist auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Unternehmen in Erwägung zu ziehen. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater der Caviar Creator als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die sich aus dem Erwerb von außerbörslichen Aktien ergeben, hinzuweisen."