EFB-Nova GmbH – CLLB Rechtsanwälte raten Geschädigten zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
09.02.2009757 Mal gelesen
Die Finanzberatungsfirma EFB-Nova GmbH mit Sitz in Kassel warb in den vergangenen Jahren Anleger mit der Investition in sogenannte Screeninfo-Systeme, bei denen mittels Präsentationen Werbebotschaften verkauft werden sollten. Die Rendite, so die Versprechungen der Gesellschaft, sei hoch, das Risiko gering. Der Geschäftsführer der EFB-Nova GmbH wies dabei insbesondere auf die hohe Sicherheit der Investition hin, da die Geldanlage durch Bürgschaften zusätzlich abgesichert sei. Mittels dieser Versprechungen konnten Anlegergelder in Höhe von mehreren Millionen Euro eingesammelt werden.
 
Entgegen der Zusagen war das Risiko eines Totalverlustes aber tatsächlich erheblich. Dieses hat sich in der Zwischenzeit auch realisiert, am 30. Dezember 2008 wurde das Insolvenzverfahren über die EFB-Nova GmbH eröffnet. Ferner ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer der EFB-Nova GmbH, der die Vorwürfe bestreitet, und mehrere Geschäftspartner wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Vorgeworfen wird den Verantwortlichen u.a. eine zweckfremde Insvestition der eingenommenen Gelder.
 
?Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.?, so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. ?In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer der EFB-Nova GmbH und gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung. Ferner können die Forderungen auch im Insolvenzverfahren angemeldet werden.?