CHAOS BEI V PLUS 2 UND 3 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN

CHAOS BEI V PLUS 2 UND 3 GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN
25.10.2016242 Mal gelesen
Chaos auf den Gesellschafterversammlungen der V Plus 2 und 3 Fonds. Geschäftsführende Kommanditistin und Treuhänderin torpedieren Beschlussfassung.

München, 21.10.2017 - Am 14.10.2016 fanden in München die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der V GmbH & Co. Fonds 2 KG und der V GmbH & Co. Fonds 3 KG statt. Geplant war eigentlich, dass die Gesellschafter über die Zukunft ihrer Fonds entscheiden sollten. So sah die Tagesordnung u.a. die Beschlussfassung zur Einleitung der Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft und die Auswechslung der Komplementärin vor. Nach Eröffnung der jeweiligen Gesellschafterversammlung musste die Geschäftsführung des jeweiligen Fonds jedoch feststellen, dass die Treuhänderin und die geschäftsführende Kommanditistin nicht anwesend waren. Damit war die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, die geplante Gesellschafterversammlung konnte daher nur noch als bloße "Informationsveranstaltung" fortgeführt werden. Der Unmut der anwesenden Anleger auf der Gesellschafterversammlung war daher verständlicherweise groß.

Im Rahmen der weiteren Veranstaltung berichteten der Geschäftsführer Herr Brunner und die KVG (Xolaris) u.a. über die Bewertung des Portfolios und der neu getätigten Investitionen. Interessant war u.a., dass die Fonds zwischenzeitlich Klage gegen die M 1 Factroring GmbH eingereicht haben, da fällige Rückzahlungsansprüche aus der Schuldverschreibung noch immer nicht gezahlt worden sind.

Erschreckend war, dass nach Auskunft der Xolaris ein Anteil in Höhe von € 100 an der V GmbH & Co. Fonds 2 KG derzeit lediglich einen Wert von gut € 12 (NAV) hat. Ein Anteil in Höhe von € 100 an der V GmbH & Co. Fonds 3 KG weist derzeit nur einen Wert von gut € 13 (NAV) auf.

Auch dies zeigt nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass es sich bei der Investition in die V GmbH & Co. Fonds 2 KG und die V GmbH & Co. Fonds 3 KG um ein riskantes Investment handelt. In letzter Zeit mehren sich in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte Anfragen von Anlegern diverser V Fonds, die erklären, bei Erwerb nicht ausreichend über Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden zu sein.

Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung stehen dem Anleger dann zu, wenn er nicht "anleger- und objektgerecht" beraten wurde. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken des Anlageprodukts, wie das Verlustrisiko oder die fehlende Handelbarkeit, aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall kann der betroffene Anleger nicht nur die Rückabwicklung seiner Anlage und Auszahlung des Anlagebetrages (abzüglich erhaltener Ausschüttungen) geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten sich daher an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin .

Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: www.cllb.de