Vielen Verbrauchern steht "ewiges" Widerspruchsrecht zu!

Vielen Verbrauchern steht "ewiges" Widerspruchsrecht zu!
11.09.2016327 Mal gelesen
Verbraucher haben durch die Ausübung des "ewigen" Widerspruchrechtes zur Loslösung von Lebensversicherungen die Möglichkeit, enorm viel Geld zu sparen!

Tausenden Kunden steht ewiges Widerspruchsrecht gegenüber Standard Life Versicherung zu

Rund 60% aller Kunden, die zwischen 1994 und 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung abgeschlossen bei der Standard Life Versicherung abgeschlossen haben, können diesem noch heute widersprechen. Eigentlich ist die 14-tägige Widerspruchsfrist bereits vor Ewigkeiten verstrichen. Doch beginnt nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH diese gesetzliche Frist nicht an zu laufen, sobald der Versicherungsgeber eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gegenüber dem Verbraucher genutzt hat.

Widerspruch birgt massives Einsparpotential

Durch den noch heute erfolgenden Widerspruch könnten betroffene Kunden der Standard Life, sowie auch Kunden weiterer Versicherungsträger eine enorme Menge an Geld sparen. Zwischen den Jahren 1994 und 2007 sind viele Lebensversicherungsverträge nach dem sog. Policen-Modell abgeschlossen worden. Ein dieses Modell kennzeichnendes Merkmal liegt darin, dass dem Kunden für ihn besonders wichtige Vertragsunterlagen, sowie Belehrungen dem Verbraucher erst nach dem eigentlichen Vertragsschluss ausgehändigt worden sind. Zudem hat die Standard Life Versicherung die Versicherungssumme an einen Fonds gekoppelt. Dabei versprachen die Versicherungsgeber, bei besonders risikoreichen Finanzgeschäften, hohe Renditen zu erzielen, und damit die Versicherungssumme bei gleichbleibenden Beiträgen zu erhöhen. Jedoch wurden die Versprechen aufgrund vieler Schwankungen auf dem Finanzmarkt nicht eingehalten, denn die Zinsen wurden extrem niedrig und somit blieben der erwarteten Gewinne aus. Das frühzeitige Loslösen aus dem teuren Versicherungsvertrag mittels einer Kündigung stellt sich für den Verbraucher als wirtschaftlich sinnlos dar. Das liegt daran, dass die von der Versicherung ausgezahlte Summer - der sog. Rückkaufswert - nicht den bereits eingezahlten Beträgen entspricht. Bei dem Widerspruch gegenüber der Standard Life Versicherung erfolgt jedoch eine Rückabwicklung des Vertrages. Dem Kunden werden also alle bereits eingezahlten Beiträge vollständig wieder ausgezahlt. Der Widerspruch stellt eine für Verbraucher durchaus attraktive Möglichkeit dar, sich von den überteuerten Lebensversicherungsverträgen zu lösen.

Standard Life Versicherung gibt nicht alle wichtigen Informationen bekannt

Sämtliche Lebensversicherungen - und so auch die Standard Life Versicherung - sind dazu verpflichtet, den Verbraucher vollständig, eindeutig und vor allem auch präzise über dessen Rechte und Pflichten bei einem Widerspruch zu belehren. Unterlässt der Versicherungsgeber dies, so ist die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft, und die Widerspruchsfrist beginnt nicht an zu laufen. Die Standard Life Versicherung hat zum einem nicht alle fristauslösenden Unterlagen in der Widerspruchsbelehrung hinreichend benannt. Der Verweis auf die "unten aufgeführten Verbraucherinformationen" genügt nach der Rechtsprechung des BGH nicht. Zudem wird der Verbrauch nicht dahingehend informiert, dass der Widerspruch in Textform grundsätzlich ausreichend ist. Diese stellt grundsätzlich eine Erleichterung der Schriftform dar. Es genügt hierbei grundsätzlich, dass die Erklärung in Textform lesbar gemacht werden kann.

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Auch wenn ein Fehler offensichtlich zu sein scheint, ist kompetente und professionelle Rechtsberatung unumgänglich. Denn um den maximalen Erfolg und eine hohe Ersparnis erzielen zu können, ist eine Einzelfallprüfung des Versicherungsvertrages erforderlich. Damit Sie wissen wo Sie stehen, bietet die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein! 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!