Wie das Amtsgericht Duisburg am Freitag mitteilte, haben die W S Beteiligungs AG am 23. Dezember 2008 (63 IN 268/08) und die W S Zweite AG am 16. Januar 2009 (43 IN 14/09) Insolvenz angemeldet. Die Anträge wurden demnach von den Unternehmen selbst gestellt.
Die W S Beteiligungs AG und die W S Zweite AG hatten in der Vergangenheit Anlegergelder mit dem Versprechen geworben, das Kapital bei Start-Up-Unternehmen zu investieren. Mit den dort erwirtschafteten Gewinnen sollte die Rendite der von den beiden Unternehmen emittierten, nicht börsennotierten Aktien gezahlt werden. Aufgrund des überaus hohen Risikos bei dieser Form von Kapitalinvestition wurde die W S Zweite AG von Börse Online zwischendurch auf die Graue Liste gesetzt.
?Geschädigte Anleger sollten daher, sofern möglich, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden lassen.?, so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. ?Darüber hinaus kommen auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Betracht. Zu prüfen sind insbesondere solche aus Prospekthaftung gegen die Verantwortlichen der beiden Unternehmen.?
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