Wie in den letzen Wochen in den Medien berichtet wurde, ebbt die Kritik an dem Bankhaus DRIVER & BENGSCH nicht ab. Nach einem Bericht der Wirtschaftszeitung Wirtschaftwoche werfen Anleger dem Bankhaus vor, sie nicht ordnungsgem? bei dem Erwerb von Kapitalanlageprodukten beraten zu haben.
So sollen insbesondere in dem Jahr 2007 Kunden des Wertapierhandelshauses telefonisch mit dem Versprechen einer hohen Rendite und großer Sicherheit geworben worden sein. Sogar von festverzinslichen Anlagen war demnach die Rede. Tatsächlich handelte es sich allerdings um hoch spekulative Beteiligungen, unter anderem wurden die Kapitalanlagen ´Adviser Fonds II` und ´Salvator AG` vermittelt.
?Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.?, so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. ?In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung gegen die Berater des DRIVER & BENGSCH Konzerns. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlagen als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die diesen Beteiligung eigen sind, hinzuweisen. Ein weiterer Ansatzpunkt sind verschwiegene sog. Kick-backs. Nach der Rechtsprechung müssen Anlagevermittler ihre Kunden über Zahlungen des Emittenten an sie unaufgefordert aufklären. Haben dies die Berater unterlassen, kann auch hieraus ein Schadensersatzanspruch entstehen.?