CLLB Rechtsanwälte erheben Klagen für Anleger der Victory Medienfonds - Ansprüche drohen am 31.12.2008 zu verjähren

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
19.12.2008754 Mal gelesen
München/Berlin, 19.12.2008
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger der Victory Medienfonds, welche im Zusammenhang mit der Empfehlung zum Erwerb einer atypisch stillen Beteiligung nicht hinreichend über die Risiken einer derartigen Beteiligung informiert wurden.
 
In diesem Zusammenhang weist Rechtsanwalt Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte darauf hin, dass unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die tätig gewordenen Anlageberater in Betracht kommen.
 
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn der Anleger nicht hinreichend auf die Risiken, die sich aus der Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter ergeben, hingewiesen wurde. "Zu nennen sind hier insbesondere das Haftungsrisiko, das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals sowie der mangelnden Fungibilität, also Widerveräußerbarkeit.", so Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
 
Wurde der Anleger im Rahmen der Beratung über diese Risiken nicht umfassend aufgeklärt, besteht die Möglichkeit, die gesamte Einlage zurückzuerhalten. In diesem Sinne haben CLLB Rechtsanwälte mittlerweile mehrere Klagen betroffener Anleger eingereicht, die im Laufe des kommenden Jahres entschieden werden.
 
Anleger, die derartig fehlerhaft beraten wurden, sollten rasch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen, da unter Umständen Ende des Jahres eine Verjährung der Ansprüche gegen die Anlageberater drohen könnte.