München, 01.12.2008 - CLLB-Rechtsanwälte schließen außergerichtlichen Vergleich für Anleger der Zweiten Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG.
Der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte (www.cllb.de) vertretene Anleger wandte sich im Herbst des Jahres 2004 an einen Anlageberater, um sich über Anlagemöglichkeiten im Fondsbereich zu informieren. der Anleger gab dabei an, dass ausschließlich Interesse an sicheren Anlageformen bestehe.
Der Berater empfahl sodann eine Beteiligung an der Zweiten Juragent GmbH & Co. Prozessfinanzierungsfonds KG mit einer Gesamtzeichnungssumme in Höhe von
? 20.000,00, nebst Agio in Höhe von ? 1.000,00, ohne auch die hierbei bestehenden Risiken hinzuweisen.
? 20.000,00, nebst Agio in Höhe von ? 1.000,00, ohne auch die hierbei bestehenden Risiken hinzuweisen.
Es würde sich hierbei, so der Anlegeberater gegenüber dem Anlageinteressenten weiter, um eine absolut sichere Beteiligung handeln, bei der praktisch keine Verlustrisiken bestehen.
Die Empfehlung zum Abschluss der Beteiligung erfolgte trotz der Tatsache, dass in der Fachpresse bereits im Frühling des Jahres 2004 eindringlich vor einer Beteiligung an der Juragent JG gewarnt wurde.
Der Anleger erklärte gegenüber der Kanzlei CLLB, wenn er über die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehenden Risiken und die bereits bestehende negative Presse bezüglich der Juragent Beteiligungen aufgeklärt worden, so hätte er die Beteiligung niemals erworben.
Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen des Anlegers beim Anlageberater keine Wirkung zeigten, beauftragte der Anleger die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte mit der Durchsetzung der ihm zustehenden Schadenersatzansprüche. "Erfreulicherweise konnten wir bereits im außergerichtlichen Verfahren gegen den Anlageberater eine Schadenersatzleistung im vierstelligen Bereich erwirken, so dass sich der Anleger die Durchführung eines kosten- und zeitintensiven Klageverfahren sparen konnte, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. Anleger weiterer Juragent Prozesskostenfonds sollten daher prüfen lassen, ob Ihnen ebenfalls Ansprüche wegen Falschberatung zustehen. In der Regel werden die Kosten eines solchen Verfahrens von den Rechtsschutzversicherungen übernommen.