Multi Advisor Funds I GbR verklagt Anleger – CLLB Rechtsanwälte raten zur Verteidigung

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.12.2008 957 Mal gelesen
Wie jetzt bekannt wurde, hat die "Multi Advisor Funds I GbR" (MAF I GbR) aus München damit begonnen, die ersten Anleger auf Zahlung der ihr angeblich zustehenden Rateneinlagen zu verklagen. Hierbei nutzt die MAF I GbR eine Besonderheit des deutschen Prozessrechtes aus und geht gegen die Anleger mittels des Urkundsprozesses vor. Dies bedeutet für die Anleger zunächst eine erhebliche Verschlechterung ihrer Verteidigungsmöglichkeiten, weil im Urkundsprozess nur die Vorlage von Urkunden als Beweis für die behaupteten Ansprüche zulässig ist.
 
Während die MAF I GbR hierzu lediglich den Beitrittsantrag vorlegen muss, können sich die Anleger auf die erfolgversprechendsten Einreden, nämlich den Widerruf aus dem häufig vorliegenden Haustürgeschäft und die Kündigung wegen falscher vorvertraglicher Aufklärung, nicht berufen.
 
"Die Gefahr hierbei ist nun", so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte in München, "dass viele Anleger auf ihre Verteidigung verzichten und sich gegen die Ansprüche der MAF I GbR nicht zur Wehr setzen. Dies, obwohl sie im sog. Urkunds-Nachverfahren gute Chancen haben, erfolgreich gegen die Vollstreckung des Urkundenvorbehalts-Urteils vorzugehen. So haben bereits mehrere Gerichte die Klagen gegen die MAF I GbR abgewiesen."
 
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte konnte im Zusammenhang mit Beteiligungen an der MAF I GbR auch bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Anlageberater durchsetzen. So konnte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erst jüngst vor dem Landgericht Kempten gegen eine Beratungsgesellschaft im Vergleichswege Schadensersatz zugunsten einer Anlegerin der MAF I GbR erstreiten. Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der die geschädigte Anlegerin vertrat hierzu: "Unsere Mandantin wurde nicht über die Risiken der Beteiligung an der MAF I GbR bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals aufgeklärt, daher hat das Gericht völlig zu Recht der beklagten Beratungsgesellschaft angeraten, Schadensersatz zu leisten.".
 
Die Rechtsanwälte Cocron und Dr. Leitz raten daher allen Betroffenen, einen auf die Materie spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um die im Einzelfall bestmögliche Vorgehensweise sowohl gegen die MAF I GbR als auch gegen Anlageberater abzuklären.