Falk Fonds 72 – Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
17.11.2008931 Mal gelesen
München 17.11.2008: Mit Urteil vom 07.11.2008 hat das Landgericht Landshut einen Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung zum Schadensersatz verurteilt.
 
Der von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte im Jahr 2000 eine fremdfinanzierte Beteiligung an der Falk-Fonds 72 GmbH & Co. KG gezeichnet. Ursächlich hierfür war die Beratung durch einen professionellen Anlagevermittler /-berater, der die Beteiligung an dem Falk-Fonds als sichere Anlage mit der Möglichkeit der Steuerersparnis bezeichnete.
 
Wie das Gericht in den Urteilsgründen feststellte, besteht darin eine Verletzung der Beratungspflichten. Eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds wie dem Falk-Fonds 72 gehöre zu der höchsten Risikoklasse auf dem Kapitalanlagemarkt, weil ein Totalverlust der Beteiligung drohe, eine lange Vertragsbindung bestehe und die Anteile nur schwer veräußerbar seien. Von einer sicheren Anlage könne daher keine Rede sein.
 
Der Anlageberater wurde daher zur vollständigen Rückzahlung der auf das Darlehen geleisteten Raten und Freistellung von den noch ausstehenden Verpflichtungen verurteilt.
 
"Das Urteil zeigt erneut, dass Anleger erfolgreich Ansprüche gegen Vermittler von Kapitalanlagen geltend machen können, wenn sie fehlerhaft beraten wurden.", so Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin.