Recker Fonds – Staatsanwaltschaft bezeichnet Anleger als mögliche Geschädigte

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
17.11.2008601 Mal gelesen
Der sich seit Monaten in den Schlagzeilen befindende Recker-Fonds warb mit einer hohen Rendite von bis zu 12 % p.a.. Diese sollte durch den Bau eines 1000 Zimmer Luxushotels am Persischen Golf erwirtschaftet werden. Obwohl die Errichtung des Hotels eigentlich schon im Jahr 2007 fertig gestellt sein sollte, kann bis zum heutigen Tag von einer Bezugsfertigkeit des Gebäudes allerdings keine Rede sein.
 
In den vergangenen Wochen ermittelte daraufhin die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den Initiator des Fonds, Georg Recker. Ihm wird zum Vorwurf gemacht, sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen persönlich bereichert zu haben und dadurch Anleger geschädigt zu haben. In diesem Zusammenhang spricht die Staatsanwaltschaft nun erstmals von den Anlegern als mögliche Geschädigte.
 
Da unklar ist, wohin die investierten Gelder transferiert wurden, rät Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, Anlegern des Recker-Fonds, ihre Beteiligung überprüfen zu lassen. "Zur Sicherung der Einlage kommen hier neben Rückzahlungsansprüchen gegen die Fondsgesellschaft auch Schadensersatzansprüche gegen Herrn Recker persönlich, die Anlagevermittler und den Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft in Betracht."