Nachdem die Finanzkrise bereits weltweit Banken in Mitleidenschaft gezogen hat, haben die Auswirkungen nun mit der isländischen Kaupthing Bank auch eine weitere Bank mit Niederlassung in Deutschland erreicht. Die Kaupthing Bank verweigert seit einigen Tagen die Auszahlung von Bankguthaben mit Verweis auf die isländischen Finanzbehörden, auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot über die deutsche Niederlassung verhängt. Betroffen hievon sind über 30.000 Bankkunden und ihr Anlagevermögen in Höhe von rd. 300 Millionen Euro.
Während allerdings die Kaupthing Bank die Betroffenen zu beruhigen versucht und erklärt, dass die Verfügung der Bankkunden über ihre Konten nur zeitweise nicht möglich sei, steht tatsächlich zu befürchten, dass ein Zugriff der Kunden auf ihre Konten auch dauerhaft verweigert werden wird.
"Allerdings besteht die Möglichkeit", so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, "über die isländische Einlagensicherung die Rückgewinnung der bei der Kaupthing Bank angelegten Beträge sicherzustellen. Hierzu kann die Antragstellung aber nicht gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) erfolgen, sondern die Forderungen müssen gegenüber dem isländischen Pendant angemeldet werden."
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits mehrere geschädigte Sparer vertritt, bietet hierzu eine umfassende Betreuung bei der Anmeldung der Ansprüche gegenüber dem isländischen Einlagensicherungsfonds an.