Bafin wusste offensichtlich bereits seit Juli 2008 von den Problemen der Hypo Real Estate Holding AG

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
16.10.2008483 Mal gelesen
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 16.10.2008, S. 19, war die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) offensichtlich bereits seit Juli 2008 über die Mängel "in der Risikosteuerung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRTE) und deren irischer Tochter Depfa" informiert. Bereits im Februar 2008 hatte die Bafin eine Sonderprüfung vorgenommen und im Rahmen derselben Risiken in der Liquiditätssteuerung der HRE festgestellt.
 
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung verfügte die Bafin über "konkrete Hinweise zu Gesetzesverstößen während der Liquiditätskrise der Hypo Real Estate vor zwei Wochen".
 
Derzeit untersucht die Bafin, ob die HRE gegen die dem Management der Bank obliegenden Ad-hoc Publizitätspflichten verstoßen hat, indem sie die zum Beinahe - Kollaps der Bank führenden Liquiditätsprobleme erst am 29.09.2008 veröffentlichte.
 
Nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte können Anleger der HRE, die ab Juli 2008 und vor dem 29.09.2008, Aktien der Hypo Real Estate Holding AG Inhaber-Aktien o.N, WKN: 802770 erworben haben, wegen fehlerhafter / verspäteter Ad - hoc Mitteilung Schadensersatz nach § 37 b / 37 c WpHG fordern, weil der Vorstand der HRE nicht bereits vor dem 29.09.2008 mittels Ad - hoc - Mitteilung über den Liquiditätsbedarf der Depfa - Bank Plc. informiert hat.
 
Anleger, die in den vorstehenden Zeiträumen Aktien der Hypo Real Estate Holding AG  erworben haben, sollten umgehend durch eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Hypo Real Estate Holding AG  zustehen, so BSZ e.V. - Vertrauensanwälte Alexander Kainz und Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger vertreten.