Schadensersatzklage gegen die CONERGY AG erhoben

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
15.09.2009675 Mal gelesen
Nachdem schon seit längerer Zeit Meldungen über die CONERGY AG und deren Lieferschwierigkeiten die Runde machten, wurde nun in diesem Zusammenhang erstmals Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben.
 
Hintergrund der Schadensersatzklage ist der Umstand, dass sich die CONERGY AG im Jahr 2007 in großen Liquiditätsproblemen befand, die auf Engpässe in der Lieferung von Silizium und Modulen zurückzuführen waren. Diese Schwierigkeiten wurden in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 25. Oktober 2007 öffentlich bekannt gegeben. Nach Insiderinformationen war dies den Verantwortlichen der CONERGY AG aber bereits seit Februar 2007 bekannt. Gleichwohl unterließen sie es, sofern die Vorwürfe zutreffen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren.
 
"Aktionäre, die im Zeitraum von Februar 2007 bis zum 25.07.2007 die Aktie der CONERGY gezeichnet haben, können für den Fall, dass diese Insiderinformationen richtig sind, gemäß § 37b Abs.1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz Schadensersatzansprüche geltend machen,", so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin. "Wären die Informationen nämlich ordnungsgemäß gemeldet worden, hätten Aktionäre die Aktien zu einem wesentlich niedrigeren Kurs zeichnen können.", so Rechtsanwalt Cocron weiter.
 
Betroffenen ist daher die Konsultation eines in der Materie kundigen Rechtsanwaltes angeraten.