Hausdurchsuchung wegen Kapitalanlagebetrug - Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt durchsuchen Immobilien in Hamburg, Jesteburg und der Schweiz

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.10.2008 919 Mal gelesen
Wie die Polizei Hamburg mitteilte, wurden am Dienstag, den 23.09.2008, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse gegen zwei Verantwortliche einer Finanzdienstleistungs-gesellschaft vollstreckt.
 
Hintergrund dieses koordinierten Vorgehens des Fachkommissariats Organisierte Wirtschaftskriminalität des LKA Hamburg und der Staatsanwaltschaft ist der Vorwurf der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Untreue gegenüber einem Anlageberater und dessen Ehefrau. Diese sollen nach Informationen der Polizei Hamburg im Zeitraum von 1998 bis 2004 zahlreiche Anleger dazu gebracht haben, im In- und Ausland einen Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 5,5 Millionen DM/EUR in Unternehmensbeteiligungen zu investieren. Die investierten Beträge seien dann mittels einer Investmentgesellschaft unter dem Vorwand in die Schweiz transferiert worden, dass dort überaus hohe Renditen zu erzielen seien. Wie die Staatsanwaltschaft weiter erklärte, brach im Jahr 2004 dieses System in der Schweiz endgültig zusammen, nachdem sich die Beschuldigten in den Jahren zuvor mehr als 7 Millionen DM/Euro von einem Investmentunternehmen zurückzahlen hatten lassen, wobei anscheinend der Großteil auf eigene Konten übergeleitet worden sei.
 
"Dieses Vorgehen der Beschuldigten stellt, sofern die Vorwürfe des LKA zutreffen, leider eine durchaus typische Methode von Wirtschaftskriminellen dar, um Anleger mit Versprechungen auf hohe Renditen und gleichzeitig angebliche Sicherheit von einer Beteiligung zu überzeugen.", so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und München. Wichtig sei es für die betroffenen Anleger nun, so Rechtsanwalt Cocron weiter, zügig Informationen über die Ausmaße des Schadens und die Möglichkeit, die veruntreuten Gelder zurückzuerhalten, zu bekommen. Hierzu sei es angeraten, Kontakt zu einem fachkundigen Rechtsanwalt aufzunehmen, um so die weiteren Schritte abzuklären.