Die Kanzlei Negele, Zimmel, Kremer, Greuter mahnt weiter die Urheberrechtsverletzung von erotischen Filmen ab. In den jüngsten Abmahnungen ist ein Urteil beigefügt. In diesem Urteil ist nahezu alles geschwärzt. Auch die Begründung für das Urteil ist leider nicht beigefügt.
Ein solches Urteil - wie in der Abmahnung beigefügt - kann grundsätzlich nur ergehen, wenn auf die Abmahnung nicht angemessen reagiert wird. Einige Abgemante fragten mich sogar, ob das Urteil gegen sie selber ergangen sei und mit der Abmahnung gleich mitgesanft wurde. Das ist natürlich nicht so.
Es ist wie immer bei Abmahnungen grundsätzlich dazu zu raten, nicht den Kopf in den Sand zu stecken sondern die eigenen Chancen und Risiken prüfen zu lassen.
Näherers erfahren Sie unter www.dr-wachs.de