Bundesgerichtshof verurteilt Allianz Versicherung zur Rückzahlung von Versicherungsprämien bei Lebensversicherungen

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
12.05.2014287 Mal gelesen
Bundesgerichtshof verurteilt Allianz Versicherung zur Rückzahlung von Versicherungsprämien bei Lebensversicherungen – Rückzahlungsansprüche in Millionenhöhe für Kunden der gesamten Versicherungsbranche möglich

München, den 8. Mai 2014: Der Bundesgerichtshof hat die Allianz AG zur Rückzahlung von Versicherungsprämien einer Lebensversicherung verurteilt. Geklagt hatte ein Kunde der Allianz AG, der bei der Gesellschaft eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Nachdem er den Vertag mehrere Jahre lang bespart hatte, kündigte er schließlich im Jahr 2008 seine Lebensversicherung. Anstatt aber den gesamten einbezahlten Betrag zurückzuerhalten, kam nur der Rückkaufswert, der deutlich unter der Summe der geleisteten Beiträge war, zur Auszahlung. Hiergegen klagte der Versicherungsnehmer und machte geltend, bei Vertragsschluss weder auf diesen Umstand noch wirksam über die Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden zu sein. 

Der Bundesgerichtshof gab dem Versicherungsnehmer der Allianz AG nun dem Grunde nach Recht. Danach besteht ein prinzipiell unbegrenztes Widerrufsrecht des Kunden, solange dieser nicht über seine Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden ist. "Dieses Urteil ist eine überaus positive Nachricht für viele Kunden von Lebensversicherungen, die ihre Verträge gekündigt haben und sich bisher mit dem oftmals deutlich niedrigeren Rückkaufswert zufrieden geben mussten", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. "Dies gilt zumindest für bereits gekündigte Altverträge zwischen 1994 und 2007. Kunden mit solchen Versicherungsverträgen können nun grundsätzlich den Rest ihrer einbezahlten Beiträge zurückfordern. Darüber hinaus können Versicherungsnehmer entsprechender Altverträge auch jetzt noch ihren Vertrag widerrufen und sämtliche Einzahlungen zurückerhalten." 

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer jeweils nicht oder nicht ausreichend über seine Widerspruchsmöglichkeit aufgeklärt worden ist. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. 

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen. 

CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften. 

Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik. 

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