IVG Euroselect Zwölf GmbH & Co KG (“London Wall“) - Commerzbank AG ohne Beweisaufnahme durch Landgericht Frankfurt am Main verurteilt

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
13.06.2013550 Mal gelesen
Berlin, 12.06.2013 – Nachdem das Landgericht Frankfurt bereits im Mai die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 12 verurteilt hat (inzwischen rechtskräftig), erging nunmehr ein weiteres Urteil gegen die Bank. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in Berlin, München und Zürich, der in beiden Verfahren die Anleger vertreten hat, hofft auf weitere positive Urteile, da noch eine Reihe weiterer Verfahren von IVG Euroselect Zwölf Anlegern anhängig ist.
  

Der Fonds, der in das Londoner Bürogebäude "THE Wall" investiert, befindet sich in einer erheblichen Schieflage. Die Gründe sind nicht etwa zu geringe Mieteinnahmen wie bei zahlreichen anderen gescheiterten Immobilienfonds, sondern Fallstricke in den Bedingungen des Darlehensvertrages, den die Fondsgesellschaft aufgenommen hatte.

 

Die Fondsgesellschaft finanzierte THE WALL nicht nur über die eingenommenen Anlegergelder, sondern nahm darüber hinaus ein erhebliches Darlehen auf. Dieser Darlehensvertrag sieht eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes vor, gewisse Beleihungswertgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Fallende Preise auf dem Londoner Immobilienmarkt führten jedoch dazu, dass der Beleihungswertgrenze überschritten wurde, weshalb der Fonds trotz fast voll vereinnahmter Mieten keine Ausschüttungen mehr leisten kann, da die Darlehensgeber insoweit höhere Zinsen und zusätzliche Sicherheiten verlangt haben.

 

In einem der Urteile wurde darüber hinaus ausgeführt, dass eine fehlende Aufklärung der Commerzbank über von ihr für die Vermittlung der Beteiligung vereinnahmte Rückvergütungen ebenfalls einen Anspruch des Anlegers gegen die Bank auf Ersatz der für den Erwerb des Fonds getätigten Aufwendungen begründen kann.

 

Eine ganze Reihe von Anlegern sah sich insoweit im Vorfeld nicht richtig aufgeklärt und entschlossen sich zu einer gerichtlichen Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche. Mit Erfolg, wie die Urteile zeigen.

 

Rechtsanwalt Bombosch hält das Risiko für die Anleger des Fonds nach wie vor für hoch, ihre Einlage in weiten Teilen, wenn nicht gar vollständig zu verlieren. Er rät den Anlegern dazu, auf keinen Fall untätig bleiben, sondern zeitnah prüfen lassen, ob im individuellen Fall mit Erfolg Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

 

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de