Die ARAG SE Rechtsschutzversicherung wird von zahlreichen Rechtsanwaltskanzleien nicht mehr akzeptiert. Für Mandanten, die bei der ARAG versichert sind, bedeutet dies, dass sie sich selbst um die Rechtsschutzabwicklung kümmern müssen.
München, Berlin 30.03.2017 – Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB zum Thema Kostenerstattung bei LASIK. Fehlsichtigkeit als Krankheit iSd. Versicherungsbedingungen bestätigt.
In der jüngeren Vergangenheit war in den Medien immer wieder der Widerruf von Lebensversicherungen ein Thema. Auslöser hierfür waren mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der Versicherungsnehmern eine neue Rückabwicklungsmöglichkeit an die Hand gibt.