Inncona GmbH & Co. Rendite Leasing KG

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.06.2011929 Mal gelesen
CLLB Rechtsanwälte erzielen Vergleich für Anleger vor dem Landgericht Stuttgart

Berlin, 01.06.2011- Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich hat vor dem Landgericht Stuttgart für einen Inncona - Anleger einen Vergleich erzielt. Das Bankhaus Ellwanger & Geiger KG verpflichtete sich darin, an den Anleger einen fünfstelligen Betrag zu zahlen. Grund für die Klage war die vom Anleger geltend gemachte fehlerhafte Aufklärung über die mit der Gründung mehrerer  Kommanditgesellschaft an der Inncona GmbH & Co. Rendite Leasing KG zusammenhängenden Risiken.

 Von Mandanten und Vertriebsleuten ist der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte berichtet worden, dass für die Vermittlung der Inncona- Beteiligungen an die im Vertriebswege eingesetzten Vermittler hohe Provisionen/Rückvergütungen gezahlt wurden, die aber den Kunden häufig nicht offengelegt wurden.

 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger über die Höhe und den Umstand der Zahlung von Provisionen an die Bank aufgeklärt werden, um den Interessenkonflikt des Kreditinstituts zwischen ihrem Umsatzinteresse und dem Interesse des Anlegers an einer anlegergerechten Beratung einschätzen zu können. Darüber hinaus muss der Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken einer Kapitalanlage aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Im Rahmen der Beratung hinsichtlich einer Kapitalanlage bei der der Inncona GmbH & Co. Rendite Leasing KG hat der Berater, so Frau Rechtsanwältin Linz, die für die Kanzlei CLLB das obige Verfahren betreut hat, den Anleger regelmäßig etwa über ein Verlustrisiko, das bis zu einem Totalverlust reichen kann oder über die fehlende Handelbarkeit der Beteiligung aufzuklären.

Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher, so Frau Rechtsanwältin Linz weiter, eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche betrauen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung spätestens zum Ende dieses Jahres zu verjähren drohen, wenn die Kapitalanlage im Jahre 2001 oder früher gezeichnet wurde.

 Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.