Embdena Partnership AG

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
26.01.20111124 Mal gelesen
Embdena Partnership AG: Nun auch die MS Atlantic Steamer in der Krise?

Berlin, 25.01.2011 Lange galten Schiffsfonds als steuerlich sehr günstige Geldanlage, dann kam die Wirtschaftskrise und mit ihr die Krise in der Handelsschifffahrt. Bereits zwei Fonds des Emdener Emissionshauses Embdena Partnership AG hat das Schicksal der Insolvenz getroffen und den Anlegern der MS Carl C und der MS Hannes C hohe Verluste beschert.

Seit November nun werden die Anleger der W. Bockstiegel GmbH & Co Reederei KG MS "Atlantic Steamer" aufgefordert, Geld nachzuschießen. Die vorhandene Liquidität reichte nicht aus, um die Dezemberrate des Darlehens zu bedienen, mit dem der Fonds neben den Einlagen der Anleger das Schiff des Fonds finanziert. Die Anleger folgten der Aufforderung der Fondsgesellschaft und zahlten soviel Geld zurück, dass offenbar vorerst eine Insolvenz abgewendet werden konnte. Im März 2011 wird die nächste Darlehensrate fällig. 

Das Szenario, dass die Embdena den Anlegern in Aussicht gestellt hatte für den Fall, dass es nicht gelingen sollte, genügend weiteres Geld von den Anlegern einzusammeln, war drastisch: eine Verwertung des Schiffs durch die zu Zugeständnissen nicht bereite Bank wurde angedroht. Dies hätte vor dem Hintergrund der stark gesunkenen Preise für Schiffe für die Anleger einen vollständigen Verlust ihrer Einlage nach sich ziehen können. Es bleibt zu hoffen, dass die Sanierungsbemühungen von Reederei und Fondsgesellschaft von Erfolg gekrönt sein werden. 

Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich unabhängig von Erfolg oder Nichterfolg der Sanierungsbemühungen die Einholung rechtlicher Beratung. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben. 

Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.