Im Rahmen der von der Hanse Lager GmbH ausgesprochenen Abmahnung, der ein Gegenstandswert von 5.000,00 EUR zugrunde gelegt wird, fallen einige Ungereimtheiten auf. Insbesondere bestehen hier aufgrund einiger von uns registrierter Auffälligkeiten schon Bedenken bezüglich der zum Aussprechen der Abmahnung erforderlichen Mitbewerberstellung.
Aber auch die Hanse Lager GmbH handelt auf der von ihr betriebenen Webseite www.hanselager.de nicht fehlerfrei. Auch dort liegen relevante Wettbewerbsverstöße vor, die im Rahmen einer Gegenabmahnung aufgegriffen werden sollten.
Abschließend ist auf gar keinen Fall zu raten, den geltend gemachten Forderungen der Hanse Lager GmbH insbesondere durch Abgabe einer von dort vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung nachzukommen. Diese ist nach allgemeiner Einschätzung viel zu weit gefasst.