HCI Shipping Select XXI: Verjährung der Schadensersatzansprüche droht

HCI Shipping Select XXI: Verjährung der Schadensersatzansprüche droht
11.08.2016217 Mal gelesen
Wie etliche andere Schiffsfonds konnte auch der der HCI Shipping Select XXI die Erwartungen nicht erfüllen. Enttäuschte Anleger können noch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Der als Dachfonds konstruierte HCI Shipping Select XXI wurde im Juli 2006 emittiert. Der Fonds beteiligte sich an den vier Containerschiffen MS Conrad S, MS JPO Scorpius, MS JPO Sagittarius (2014 verkauft) und MS Constantin S (2014 insolvent). Anleger investierten bei einer Mindestbeteiligung in Höhe von 15.000 Euro insgesamt knapp 45 Millionen Euro. Allerdings konnte der Schiffsfonds die prognostizierten Erwartungen nicht erfüllen.

Wohl auch in Folge der Finanzkrise 2008 geriet der HCI Shipping Select XXI in unruhiges Fahrwasser, so dass 2010 frisches Kapital zur Sanierung nötig wurde. Auch das konnte nicht verhindern, dass inzwischen ein Schiff aus dem Dachfonds verkauft wurde und für eine andere Schiffsgesellschaft Insolvenz angemeldet werden musste. Aus den erhofften Renditen für die Anleger wurde so nichts. Die Beteiligung erwies sich als Fehlinvestition. Allerdings haben die Anleger noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. "Es droht aber die Verjährung der Ansprüche. Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Es sollten also umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds wiederholt als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Die Realität sah für die Anleger oft ganz anders aus. In Folge der Wirtschaftskrise 2008 konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden und etliche Schiffsfonds mussten Insolvenz anmelden. Allerdings hätten die Anleger über die Risiken ihrer Geldanlage auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: "Das ist häufig nicht geschehen. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds sogar häufig als Baustein für die Altersvorsorge angepriesen. Eine derartige Falschberatung kann Schadensersatzansprüche ausgelöst haben."

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

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