Negative medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und jetzt?

Reise und Verbraucherschutz
11.08.20101819 Mal gelesen
Eine negative medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) sollte einer Fahrerlaubnisbehörde nicht vorgelegt, der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zurückgenommen oder dessen Ruhen beantragt werden. Aus dem Gutachten geht in der Regel hervor, welche weiteren Voraussetzungen für ein positives Gutachten erfüllt werden sollten. Erfahrungsgemäß ist insbesondere auf der zunehmend hohen Anforderungen der Beurteilungskriterien ohne Beratung oder gar verkehrspsychologische Verhaltenstherapie und ggf. der Teilnahme an einem Drogen- oder Alkoholkontrollprogramm eine positive Beurteilung nicht zu erhalten.

Eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) kann aus unterschiedlichen Gründen angeordnet werden, etwa nach Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung oder nach Verkehrsdelikten.

Ein negatives Gutachten bei einer Fahreignungsbegutachtung (MPU) zu erhalten kann verschiedene Ursachen haben. Oftmals stehe jedoch die fehlende Vorbereitung auf eine solche Untersuchung und eine gewisse "Sorglosigkeit" im Vordergrund. Im Ergebnis stellt sich für den Betroffenen jedoch immer die Frage, was er nun mit einem solchen negativen Gutachten machen sollte.

Eine negative MPU sollte der Fahrerlaubnisbehörde nicht übersandt werden.

  • Übersendet der Betroffene das negative Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde, so wird sein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt.
  • Zudem wird diese Fahrerlaubnisversagung 10 Jahre beim Kraftfahrtbundesamt negativ registriert, § 29 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
  • Außerdem ist problematisch, dass die Tilgungsfrist für Punkte erst mit der Erteilung bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung, § 29 Absatz 5 Satz 1 StVG. Davon ist in der Regel also abzuraten.
 

Ist das Gutachten angreifbar? 

Die Frage, ob das negative Gutachten Ansatzpunkte für Fehlerhaftigkeit bietet und dadurch angreifbar ist, richtet sich nach den Begutachtungsleitlinien und Beurteilungskriterien und kann vom Betroffenen alleine in der Regel nicht beantwortet werden. Es könnten insofern Ansprüche gegenüber der Begutachtungsstelle aus Werkvertrag geltend gemacht werden. In der Regel ist aber aufgrund des unsicheren Ausgangs und vor allem wegen der damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen abzuraten.

Antragsrücknahme oder Erklärung über Antrag vorerst nicht entscheiden entscheiden 

Deshalb ist es in den meisten Fällen ratsam, den Antrag entweder zurückzunehmen oder gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde zu erklären, dass über den Antrag vorerst nicht zu entscheiden ist.

Wie es weitergehen sollte ist im Allgemeinen dem Gutachten zu entnehmen 

Ein negatives Gutachten beinhaltet meist Angaben zu weiteren Voraussetzungen, die ein Betroffener nach Ansicht der Gutachter für den Erhalt eines positiven Gutachtens erfüllen sollte. Dies stellt in den meisten Fällen

  • eine intensive Beratung oder 
  • gar verkehrspsychologische Therapie dar ggf. 
  • verbunden mit der Teilnahme an einem standardisierten Alkohol- oder Drogenkontrollprogramm.
 
 
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