HCI MS City of Guangzhou: Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz

HCI MS City of Guangzhou: Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz
25.05.2016417 Mal gelesen
Anlegern des insolventen Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou drohen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust. Ansprüche auf Schadensersatz können geltend gemacht werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS "City of Guangzhou" wurde am Amtsgericht Lüneburg am 11. Mai eröffnet (Az.: 56 IN 16/16). Für die Anleger des 2007 von HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds bedeutet dies, dass ihnen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage drohen.

Um den finanziellen Schaden abzuwenden, haben die Anleger aber noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Für die Anleger verlief die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou wenig erfreulich. Wie bei vielen anderen Schiffsfonds machten sich auch hier die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 bemerkbar. Sanierungskonzepte mussten aufgelegt werden, um die Fondsgesellschaft wieder in ein wirtschaftlich ruhigeres Fahrwasser zu bringen. Am Ende waren die Versuche vergeblich und der Gang zum Insolvenzgericht wohl nicht mehr zu vermeiden.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten aber nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Risiken einer Beteiligung umfassend dargestellt werden müssen. Denn die Anleger erwerben mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Besonders das Totalverlust-Risiko wiegt schwer und zeigt, dass Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel nicht zur Altersvorsorge geeignet sind. Dennoch wurden die Risiken in der Anlageberatung häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Aus so einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche für die Anleger resultieren.

Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche auch entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Bank diese sog. Kick-Backs zwingend offenlegen.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html