Waldorf Frommer Abmahnung für 20th Century Fox wegen „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“

Abmahnung Filesharing
17.03.2016142 Mal gelesen
Haben Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht vorschnell. Nehmen Sie insbesondere kein Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Sie wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen. Die Angelegenheit wird in der Regel nur viel schlimmer, wenn Sie ohne den Rat eine fachkundigen Anwalts für Urheberrecht Kontakt gerade mit Waldorf Frommer aufnehmen.

Haben Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht vorschnell.

Nehmen Sie insbesondere kein Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Sie wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen. Die Angelegenheit wird in der Regel nur viel schlimmer, wenn Sie ohne den Rat eine fachkundigen Anwalts für Urheberrecht Kontakt gerade mit Waldorf Frommer aufnehmen.

Eine solche Waldorf Frommer Abmahnung besteht in der Regel aus einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Aufforderung zur Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 815,00.

Der Vorwurf lautet in der Regel "illegales Tauschangebot über Ihren Anschluss".

Was heißt dies?

Sie sollen sich illegal in eine sogenannten Internettauschbörse wie BiTtorrent oder Popcorn Time aufgehalten haben. Dort sollen Sie einen Client heruntergeladen haben und in´diesem Fall, den Film "Maze Runner - Die Auserwählten in der Brandwüste" über Ihren Anschluss illegal zum Tausch angeboten haben.

Oftmals wissen Internetuser nicht, dass Sie in einer Tauschbörse sind und dort nicht nur einen Download, sondern auch einen Upload vornehmen.

Genau dieser Upload aber ist die Verletzung des Urheberrechts des Rechteinhabers, wie hier der 20th Century Fox.

Dennoch steht nicht fest, dass Sie derjenige sind, der die Abmahnung zu zahlen hat, obwohl Sie der Anschlussinhaber sind.

Der BGH hat hier eine Reihe von Regeln aufgestellt, wonach man Sie durchaus gut verteidigen kann, wenn Sie beispielsweise als Täter ausscheiden.

Immer dann, wenn Sie wissen, wer den Download vorgenommen hat und Sie es selbst nicht waren, scheiden Sie als Täter aus und haften nur noch als Störer. Das führt schon zu einer deutlichen Realisierung des zu zahlenden Betrages.

Lassen Sie sich helfen und machen Sie keine Experimente im Internet.

Schicken Sie uns unverbindlich Ihre Abmahnung per E-Mail: beratung@anwaltskanzlei-giese.de wir schätzen dann in einer kostenlosen Erstberatung Ihre Chancen in diesem Fall ein.

Christian Giese
Rechtsanwalt