Widerspruchsrecht für tausende Kunden der ASPECTA Lebensversicherung AG

Widerspruchsrecht für tausende Kunden der ASPECTA Lebensversicherung AG
20.08.20161193 Mal gelesen
Die ASPECTA Lebensversicherung AG muss, wie viele andere Versicherer auch, mehr als der Hälfte aller Kunden ein noch bestehendes Widerspruchsrecht zugestehen. Mittels dessen kann nun günstig und problemlos aus der alten und teuren Verbindlichkeit ausgestiegen werden.

Widerspruchsrecht für tausende Kunden der ASPECTA Lebensversicherung AG

Über die Hälfte aller Kunden der ASPECTA Lebensversicherung AG, die zwischen 1994 und 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, kann diesem noch heute widersprechen. Und das, obwohl die eigentlich 14-tägige Widerspruchsfrist längst verstrichen ist. Über 10 Jahre hinweg nutzte die ASPECTA Lebensversicherung AG in ihren Vertragsunterlagen Widerspruchsbelehrungen, die fehler-, beziehungsweise lückenhaft waren. Rechtsfolge dessen ist, dass die Widerspruchsfrist nicht einsetzt, den Verträgen also zeitlich unbegrenzt widersprochen werden kann. Für viele Kunden von ASPECTA und anderen Versicherern kann sich dieses noch bestehende Widerspruchsrecht als Glück erweisen.

 

Widerspruchsrecht führt zu hoher Ersparnis und Trennung von Verbindlichkeiten

Denn durch das Widerspruchsrecht besteht nun die Chance, sich von alten, teuren Versicherungsverträgen zu trennen - und das günstig. Bis 2007 herrschte auf dem Versicherungsmarkt das sogenannte Policenmodell vor. Bei dieser Form des Abschlusses einer Lebensversicherung erhält der Kunde wichtige Vertragsunterlagen, Informationen und Belehrungen erst nach Vertragsschluss zugesandt. Das Policenmodell ist seit 2008 unzulässig, mit gutem Grund. Denn erst nach Vertragsschluss wichtige Informationen zu der Lebensversicherung zu erhalten, stellt für Verbraucher einen unverhältnismäßigen Nachteil dar.

 

Ebenso nachteilig war die im besagten Zeitraum angepriesene Bindung der Lebensversicherung an einen Fonds. Die ASPECTA Lebensversicherung AG warb damit, durch die Kopplung der Versicherungssumme an risikoreiche Finanzgeschäfte hohe Renditen zu erzielen. Entgegen der Erwartungen blieben die Gewinne aus, die Lebensversicherung bei der ASPECTA stellte sich für viele Kunden als teure, unvorteilhafte Fehlinvestition heraus.

 

Doch ein Ausstieg aus der Verbindlichkeit mittels Kündigung lohnte sich nicht. Im Falle einer Kündigung hätten die Versicherungsnehmer nur einen Bruchteil der gezahlten Beiträge, den sogenannten Rückkaufswert, zurückerhalten. Viele Verbraucher nahmen die Last der Lebensversicherung stattdessen über Jahre hin.

 

Das Widerspruchsrecht bietet nun die Möglichkeit, kostengünstig und nahezu ohne Verluste aus der Lebensversicherung auszusteigen. Auf die Erklärung des Widerspruchs folgt die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Abzüglich einiger Verwaltungsgebühren erhält der widersprechende ASPECTA Kunde alle gezahlten Beiträge zurück. Einen günstigeren Ausweg aus dem teuren Versicherungsvertrag gibt es nicht.

 

ASPECTA Lebensversicherung AG verschwieg Hinweise zum Widerspruchsrecht

Grundlage für das "ewige" Widerspruchsrecht tausender Versicherungsnehmer ist der Rechtsgrundsatz, dass Verbraucher bei Abschluss derartiger Verträge vollumfänglich und unmissverständlich über die eigenen Rechte belehrt werden müssen. Bei einer Missachtung dieses Grundsatzes beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen, vgl. §5a VVG a.F.. Im Falle der ASPECTA Lebensversicherung AG wurden essentielle Formerfordernisse der Widerspruchserklärung verschwiegen. Kunden fanden sich nicht unmissverständlich über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) sprachen Verbrauchern aufgrund dieses Verstoßes schon mehrfach das noch bestehende Widerspruchsrecht zu.

  

Versicherungen, die ähnlich fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen verwandten:

 
  • Provinzial
 
  • Vorsorge Lebensversicherung AG
 
  • Liberty Europe
 
  • R V Versicherung
 
  • AXA Lebensversicherung
  

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In mehr als 60% der Fälle besteht für Versicherungsnehmer der ASPECTA Lebensversicherung AG noch immer das Recht, dem alten und teuren Versicherungsvertrag zu widersprechen. Doch keineswegs kann dieses auf eigene Faust oder von juristischen Laien durchgesetzt werden. Eine professionelle Prüfung der relevanten Einzelfallumstände ist unumgänglich. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet deswegen allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Nachdem Sie eine Einschätzung unserer Anwälte erhalten haben, haben Sie eine fundierte Kenntnis über die konkrete Rechtslage und Ihre Aussichten.

 

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