Widerspruchsrecht bei BHW Lebensversicherung – Vorteil?

Widerspruchsrecht bei BHW Lebensversicherung – Vorteil?
05.02.2017158 Mal gelesen
Viele Lebensversicherer müssen ihren Kunden den Vorteil des "ewigen" Widerspruchsrechts einräumen. Doch welche Möglichkeiten gehen damit einher? Werdermann | von Rüden gibt Aufschluss.

BHW Lebensversicherung könnte Kunden Widerspruchsrecht einräumen müssen

Möglicherweise muss die BHW Lebensversicherung zahlreichen Kunden noch Jahre später das Widerspruchsrecht zugestehen. Betroffen sind Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der BHW (oder einem anderen Dienstleister) abgeschlossen haben.

Die späte oder auch "ewige" Berechtigung zum Widerspruch ist auf Fehler der BHW Lebensversicherung zurückzuführen. Bei Vertragsschluss belehrte der Versicherer seine Kunden häufig nicht angemessen. Der Europäische Gerichtshof und der BGH urteilten, dass die eigentlich zweiwöchige Frist des Widerspruchsrechts deswegen nicht einsetzte. Solange keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt, besteht das Widerspruchsrecht fort.

Auch eine nachträgliche fehlerfreie Belehrung erfolgte in vielen Fällen nicht. Der Widerspruch ist demnach häufig "ewig" möglich.

Was bringt das "ewige" Widerspruchsrecht für Vorteile?

Der Widerspruch ist eine hervorragende und günstige Möglichkeit, sich von der eigenen Lebensversicherung zu trennen. Übt man den Widerspruch aus, wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Der Kunde erhält von der Versicherung (fast) alle eingezahlten Beiträge zurück - sogar in verzinster Form.

Deswegen ist der Widerspruch geschickter als eine Kündigung. Bei einer Kündigung erhält der Versicherte eben nicht alle Beiträge zurück. Die BHW Lebensversicherung schüttet lediglich den sogenannten Rückkaufswert aus. Dieser ist nur ein je nach Beitragsjahr bemessener Bruchteil der eigentlich angesparten Summe. Mit einer Kündigung geht also ein Verlust einher, der beim Widerspruch ausbleibt.

Folglich kann nur mittels Widerspruch eine verlust- und problemlose Trennung von der eigenen Lebensversicherung erfolgen. Zu solch einer Trennung raten immer mehr Finanzexperten. Die alten Tarife von Lebensversicherungen wie der BHW sind längst überholt und bringen nach heutigen Maßstäben viel zu wenig Ersparnis. Dazu sind viele Verträge durchzogen von unvorteilhaften Klauseln und negativen Komponenten.

Als Beispiel kann das Policenmodell dienen, nach dem die alten Verträge abgewickelt wurden. Hierbei erhielt der Kunde wichtige Vertragsunterlagen wie die Versicherungsbedingungen erst nach Vertragsschluss. In der Zwischenzeit bestand keine Chance, sich über das Ausmaß und die Details der Verbindlichkeit zu informieren. Das Policenmodell ist seit 2008 gänzlich unzulässig.

In jedem Fall sollte der eigene Versicherungsvertrag überprüft werden. Aus dieser Überprüfung ergeben sich dann Chancen und Möglichkeiten rechtlicher und finanzieller Art.

Wer ist gegenüber der BHW Lebensversicherung zum Widerspruch berechtigt?

Um das "ewige" Widerspruchsrecht innezuhaben, muss man (bei Vertragsschluss) eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung erhalten haben. Fehlerhaft bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Dokument nicht ausreichend deutlich und verständlich ist. Das kann etwa dann gegeben sein, wenn eine drucktechnische Hervorhebung fehlt. Oder aber, wenn einzelne Dokumente ohne Kennzeichnung sind. Häufig waren Belehrungen ohne Hinweise auf Formerfordernisse des Widerspruchs zu finden, was ebenso einen Fehler darstellt. Ob im Einzelfall ein Fehler vorliegt, bedarf jedoch einer genauen Prüfung durch erfahrene Juristen.

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