Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH - "The Expendables"

Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH - "The Expendables"
19.10.20102022 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse und Partner mahnt zur Zeit für die Splendid Film GmbH aus Köln wegen unerlaubter Verwertung des Films „The Expendables“ in Tauschbörsen im Internet ab.

Unter anwaltlicher Versicherung der Bevollmächtigung durch die Splendid Film GmbH, also ohne Vorlage einer entsprechenden Vollmacht, wird behauptet, der Betroffene der Abmahnung habe eine Datei, welche den Film "The Expendables" enthielt, über seinen Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht. Dabei beruft sich die Kanzlei Sasse und Partner darauf, dass die Splendid Film GmbH die ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an diesem Film besitzt.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Verstoß durch die Firma Guardaley Ltd. angeblich beweissicher dokumentiert worden sein soll und zudem der sogenannte Anscheinsbeweis dafür spreche, dass dieser Verstoß gegen das Urheberrecht durch den von der Abmahnung betroffenen Anschlussinhaber selbst begangen worden sein soll. Der von der Abmahnung Betroffene soll durch ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren ermittelt worden sein, wobei ein entsprechender Beschlus des zuständigen Gerichts der Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner nicht beigefügt ist.

Sodann folgen Ausführungen dazu, dass das Anbieten des Films "Sword with no name" ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt und hieraus Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche der Splendid Film GmbH resultierten.

Aus diesem Grund wird von dem Abgemahnten in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche - praktischerweise - gleich durch die Kanzlei Sasse und Partner beigefügt ist.

Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz gefordert, welcher in den Abmahnungen auf 800 Euro beziffert ist. Zur Zahlung dieses Betrages soll man sich ebenfalls durch Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich verpflichten.

Zur Abgabe der entsprechenden Erklärung wird eine Frist von ca. 10 Tagen ab Datum der Abmahnung gesetzt, was zur Folge hat, dass der von der Abmahnung Betroffene aufgrund des üblichen Postlaufs weniger Zeit zur Verfügung hat.

Wir können - wie so oft - nur davon abraten, die durch die Kanzlei Sasse und Partner in der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, gerade wenn Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung bestehen. Die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung hat zur Folge, dass man hieran 30 Jahre gebunden ist. Zudem besteht oftmals kein Anspruch der Splendid Film GmbH auf Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung. Auch die Schadensersatzforderung muss in der geltend gemachten Höhe nicht gerechtfertigt sein, ggf. besteht auch überhaupt keine Verpflichtung des Abgemahnten, Schadensersatz an die Splendid Film GmbH zu leisten.

Lassen Sie sich bei Zweifeln besser qualifiziert beraten, um für Sie nachteilige Konsequenzen möglichst auszuschließen.

Wenn wir Ihnen hier zur Seite stehen dürfen, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Eigens für derartige Fälle - insbesondere wegen der oft sehr kurz bemessenen Fristen - haben wir unter der Telefonnummer 0211 16 888 606 eine Hotline für von Abmahnungen Betroffene eingerichtet. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an filesharing@aufrecht.de senden.