Der Trick gegen die Abmahnung am Bsp. Negele, Zimmel, Kremer, Greuter

Abmahnung Filesharing
22.08.20083576 Mal gelesen

Den Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele pp. sind Kopien der Generalvollmacht des Auftraggebers beigefügt. Die Vorlage einer Kopie ist jedoch im Rahmen einer einseitigen Rechtshandlung, unter welche auch die Abmahnung fällt, nicht ausreichend - zumal die Vollmachten sich abstrakt auf den Tätigkeitsbereich zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bezieht, also nicht etwa auf den konkreten Einzelfall. 

Wer dieses Schreiben unverzüglich zurückweist - § 174 BGB analog - und gegenüber dem in dem Anspruchsschreiben genannten Urheberrechte-Inhaber die Erklärung abgibt, dass er weitere Störungen zukünftig unterlässt, ist auf der sicheren Seite.

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