Personenversicherungsrecht

Personenversicherungsrecht

Die Personenversicherung stellt einen Oberbegriff für alle Versicherungssparten dar, die den Schutz des Versicherungsnehmers selbst oder einer dritten versicherten Person bezwecken. Die wohl bekanntesten sind die Kranken- und Lebensversicherung. Gerade die Lebensversicherung stellt als Altersvorsorge eine wichtige Form der Personenversicherung dar. Als Kapitalanlage unterliegt sie gewissen Regelungen und vor allem umfangreichen und schwierigen Vertragsgestaltungen. Zwar muss der Versicherer/- Versicherungsvermittler oder Makler Sie hinreichend beraten, doch leider wird diese Pflicht nicht selten vernachlässigt. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Sie einen für Sie ungünstigen Versicherungsvertrag abschließen. In solchen Fällen ist an die Inanspruchnahme von Schadensersatzansprüchen zu denken.

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