Liberty Europe Lebensversicherung noch heute widersprechen

Liberty Europe Lebensversicherung noch heute widersprechen
12.08.2016300 Mal gelesen
Tausende Verbraucher können sich mittels Widerspruch von ihrer lästigen und profitlosen Lebensversicherung trennen - und sparen im Verhältnis zur Kündigung viel Geld! Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht, um effektiver Vorsorge betreiben zu können!

Widerspruchsrecht bei Liberty Europe Lebensversicherung

Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung bei der Liberty Europe oder anderen Versicherungsträgern abgeschlossen haben, könnten durch einen rechtlichen Vorteil viel Geld sparen. Denn für Kunden der Liberty Europe o. Ä. besteht in vielen Fällen noch heute das Recht, ihrem Versicherungsvertrag zu widersprechen, also ihr Widerspruchsrecht auszuüben.

 

Weil die Liberty Europe ihre Versicherungsnehmer nur unzureichend über deren Widerspruchsrechte belehrt hatte, begann die Frist für den Widerspruch von Gesetzes wegen nicht zu laufen. Jenen Verträgen, denen eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung angefügt ist, kann de facto "ewig" widersprochen werden.

 

Widerspruch zahlt sich aus

Dieses noch bestehende Widerspruchsrecht für Kunden der Liberty Europe kann sich als Glück erweisen. Zwischen 1994 und 2007 war das sogenannte Policenmodell eine gängige Form beim Abschluss von Lebensversicherungen. Dieses sah vor, dass der Kunde erst nach Unterzeichnung des Vertrages weitere Informationen, Geschäftsbedingungen und Details erhielt. In Kombination dazu wurde oft damit geworben, eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen. Versprochen wurden enorm hohe Renditen und dadurch wachsende Prämien, indem die Versicherungssumme in risikoreiche Finanzgeschäfte investiert wurde.

 

Die erhofften Gewinne blieben aus, niedrige Zinsen schwächten die Gewinne ab und das Risiko des Finanzmarktes wirkte sich oftmals eher zum Nach- als zum Vorteil der Versicherungsnehmer aus. Die Abschluss der Lebensversicherung entpuppte sich als Fehler, gar als Verlustgeschäft.

 

Die einzige Möglichkeit, dieser Last vorzeitig ein Ende zu setzen, war die Kündigung. Bei dieser erhält der Kunde den sogenannten Rückkaufswert, eine Geldsumme, die vertraglich je nach Beitragsjahr geregelt ist, zurück. Oftmals lag dieser bei Versicherungsverträgen der Liberty Europe weit unter dem Wert der eingezahlten Beiträge, wodurch sich eine Kündigung nicht lohnte.

 

Das noch bestehende Widerspruchsrecht bietet nun eine neue Option. Infolge des Widerspruchs wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Der Kunde bekommt einen Großteil der gezahlten Beiträge von der Versicherung erstattet. Zwar wird nie die voll investierte Summe erreicht werden können, aber im Verhältnis zum Rückkaufswert bringt der Widerspruch eine sehr hohe Ersparnis.

 

Das Widerspruchsrecht birgt also die Möglichkeit, sich auf finanziell attraktive Weise von der alten, unvorteilhaften Verbindlichkeit bei der Liberty Europe lösen zu können.

Liberty Europe ließ Versicherungsnehmer in Unkenntnis

Grundlage für diesen äußerst geschickten Schachzug ist, dass die Liberty Europe ihre Versicherungsnehmer nur unzureichend über deren Widerspruchsrechte belehrt hat. Wie schon der BGH und der EuGH urteilten, können Verbraucher darauf vertrauen, in vollem Umfang und ohne Mängel über ihre Rechte bei Abschluss eines Vertrages in Kenntnis gesetzt zu werden. Deswegen ist vorgeschrieben, dass die entsprechenden Belehrungen vollumfänglich und unmissverständlich sind.

 

Die Widerspruchsbelehrungen der Liberty Europe missachteten diese Auflagen jedoch. Insbesondere auf die formalen Anforderungen des Widerspruchs wurde in nur unzureichender Weise eingegangen, wie der BGH bereits mehrere Male urteilte. Damit ist der Weg frei zum Widerspruch - auch Jahre später.

 

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Rund 60% der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft. Tausende Verbraucher wissen nichts von ihrer rechtlich vorteilhaften Position. Dennoch ist Vorsicht geboten: Jeder Versicherungsvertrag kann individuelle Rechtsprobleme aufweisen. Um das bestmögliche Ergebnis, die größte Ersparnis zu erzielen, ist ein juristisch professionelles Vorgehen unbedingt notwendig.

 

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet deswegen eine kostenlose Erstprüfung des Versicherungsvertrages an. Nachdem unsere Anwälte Ihre rechtliche Situation begutachtet haben, erhalten Sie eine fundierte Einschätzung über Ihre Lage und die Aussichten!

 

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Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

 
  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
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