Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG oder einer anderen Spezialvorschrift ist kein Kavaliersdelikt und wird prinzipiell mit Bußgeld geahndet. Wussten Sie aber, dass bevor verwaltungsrechtliche Maßnahme gegen Sie erlassen werden, in den meisten Umständen einen Anhörung zu erfolgen hat! Liegt diese nicht vor, verlief das Ordnungsverfahren nicht rechtmäßig und kann angegriffen werden. Falls auch Sie der Überzeugung sind, dass der Ihnen zugestellte Bußgeldbescheid nicht gerechtfertigt ist oder im Verwaltungsverfahren Fehler gemacht wurden, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.

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