Widerruf von Darlehen: Widerrufsfrist endet in gut zwei Wochen

Widerruf von Darlehen: Widerrufsfrist endet in gut zwei Wochen
04.06.2016219 Mal gelesen
„Wer sein Darlehen noch widerrufen möchte, sollte in den nächsten zwei Wochen handeln“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn die Widerrufsfrist für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen endet am 21. Juni 2016.

"Mit Ablauf dieser Frist ist der Widerruf von Altverträgen aus diesem Zeitraum nicht mehr möglich. Und damit verschenkt der Verbraucher unter Umständen bares Geld", so Rechtsanwältin Gaber. Die Wahrscheinlichkeit, dass Verbraucher, die die Widerrufsfrist ungenutzt verstreichen lassen, damit auch auf eine Menge Geld verzichten, ist sogar ziemlich hoch. Denn der Widerruf eines Darlehens ist dann möglich, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. "Bei rund 80 Prozent der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienfinanzierungen ist das nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg der Fall. Diese Verträge können in der Regel auch heute noch widerrufen werden. Angesichts der Zinsentwicklung in den vergangenen Jahren können die Verbraucher durch den Darlehenswiderruf und eine Umschuldung häufig Beträge im fünfstelligen Bereich sparen", so Rechtsanwältin Gaber.

Denn bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt, so dass diese Verträge auch heute noch widerrufen werden können. Allerdings hat der Gesetzgeber dieses ursprünglich "ewige Widerrufsrecht" erheblich beschnitten. Dadurch ist der Widerruf der zwischen 2002 und Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. "Allerdings sollten die Verbraucher nicht bis zum allerletzten Moment mit dem Widerruf warten. Der Widerruf muss spätestens um 0 Uhr am 21. Juni bei der Bank eingegangen sein. In der Praxis heißt das, mindestens einen Tag vorher, besser noch ein paar Tage früher. Außerdem müssen sich die Verbraucher den Eingang des Widerrufs bestätigen lassen", erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Der Widerruf ist zwar in vielen Fällen möglich. Für die Verbraucher ist es allerdings nur schwer zu erkennen, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft www.jetzt-widerrufen.de und bietet eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an.

 

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwältin Jessica Gaber

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