Butlers meldet Insolvenz an – Anlegern drohen Verluste

Butlers meldet Insolvenz an – Anlegern drohen Verluste
09.02.2017163 Mal gelesen
Die erste Butlers-Filiale eröffnete 1999 in Deutschland. Im In- und Ausland sind rund 160 Filialen im Laufe der Jahre hinzugekommen. Jetzt ist die Einrichtungskette insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 27. Januar 2017 am Amtsgericht Köln eröffnet (Az.: 71 IN 24/17).

Die Geschäfte sollen trotz der Insolvenz geöffnet bleiben. Für die Anleger stellt sich allerdings die Frage, ob ihr investiertes Geld verloren ist. Im März 2013 emittierte die Butlers GmbH & Co. KG Genussrechte mit einem Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro. Die Genussrechte sind mit 4 Prozent jährlich festverzinst, eine Kündigung ist jeweils mit einer Dreimonatsfrist zum Jahresende möglich.

Dekorationsideen, Wohnaccessoires, Möbel und Geschenkartikel brachten bei Butlers den Erfolg. Doch zuletzt gab es einen Knick. Schon das Geschäftsjahr 2015 musste mit einem Minus abgeschlossen werden. Der Wettbewerbsdruck hat nicht nachgelassen, und nun folgte der Insolvenzantrag. Zwar soll nach Medienberichten das Insolvenzverfahren dazu genutzt werden, um das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Ob das gelingt und ob die Anleger dazu ihren Teil beitragen sollen, lässt sich derzeit noch nicht beantworten.

"Falls das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die Insolvenzquote ist dann abhängig von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse. Da Genussrechte in der Regel nachrangig behandelt werden, drohen die Anleger aber auch im Insolvenzverfahren leer auszugehen." Um sich gegen die drohenden finanziellen Verluste zu wehren, können aber auch noch weitere rechtliche Schritte geprüft werden", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


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