Firmenübernahme / Beteiligung

Wirtschaft und Gewerbe
24.04.20082022 Mal gelesen

Sie wollen nicht bei Null anfangen, sondern ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder sich daran beteiligen? Auch dafür gibt es verschiedene Wege. Was für die Gründung gilt, gilt auch hier: die Struktur muss passen. Sie kann für die Übernahme und Beteiligung angepasst werden. Auf zwei Wegen kommen Sie an Ihr Unternehmen:

Beim sogenannten "asset deal" erwerben Sie jede Maschine, jede Forderung einzeln. Arbeitsverträge allerdings gehen beim Betriebsübergang kraft Gesetzes auf Sie über. Beim "share deal" erwerben Sie nicht das Unternehmen, sondern eine Beteiligung an dem Unternehmensträger - zum Beispiel Aktien, einen GmbH-Geschäftsanteil oder eine Kommanditbeteiligung. Kaufen Sie einen Anteil, zahlen Sie dem Verkäufer dafür Geld, dass er Ihnen seinen Anteil überträgt; die Gesellschaft profitiert von Ihrer Zahlung nicht. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass der Übernehmer Leistungen an die Gesellschaft erbringt, zum Beispiel bei einer Kapitalerhöhung.

Kapitalerhöhung: Das Grund- oder Stammkapital einer Gesellschaft wird durch eine Satzungsänderung erhöht; Anteile an der Gesellschaft, z. B. Aktien oder GmbH-Geschäftsanteile, werden neu gebildet. Für diese neuen Anteile zahlt der Übernehmer eine Gegenleistung an die Gesellschaft (Nennwert des Anteils, gegebenenfalls zuzüglich Aufgeld). Damit führt er dem Unternehmen frisches Geld zu.

Ob Anteilskauf oder Übernahme neuer Anteile - durch sorgfältige Prüfungen und vorausschauende Vertragsgestaltung müssen Sie Ihre Risiken minimieren. Ist der Verkäufer wirklich Inhaber der Anteile? In welcher Fassung besteht der Gesellschaftsvertrag? Welche Chancen und Risiken sind mit dem Unternehmen verbunden? Unternehmensübernahmen kommen ohne eine detaillierte Prüfung ("due diligence") nicht aus. "Hauruck-Aktionen, Schnell-Schnell oder fehlende/rechtzeitge Einbindung des Wirtschaftsanwaltes schon vor Aufnahme der Vertragsarbeiten mit dem vermeitlichen Ziel, Kosten einzusparen" haben sich noch nie bewährt. NIETZER & HÄUSLER kann Sie einerseits in Kooperation mit Wolfman Holdings GmbH bei der Suche nach geeigneten Unternehmen unterstützen, andererseits aber bei allen rechtlichen Schritten von der ersten Kontaktaufnahme (Vertraulichkeitsvereinbarung) über die Absichtserklärung (LOI) und Verhandlungen bis zur Unterzeichnung eines Kauf- oder Verkaufvertrages vollständig in deutsch und englisch begleiten. Als Service für Sie haben wir ab sofort auf unserer Webseite www.unternehmensrecht.com, dort unter NEWS, eine ausführliche Due Diligence Liste eingestellt. Diese gibt Ihnen einen ersten Eindruck von der Komplexität des Verfahrens.