Anfechtung des Mietvertrages! Top-Chance für Vermieter!

anwalt24 Fachartikel
10.09.2018266 Mal gelesen
Mietvetrag durch Vermieter erfolgreich angefochten! Landgericht gibt Räumungsklage statt!

Mietvertrag - Hinweis für Mieter: Immer auch die Schuldnen angeben!

Müssen Wohnungsbewerber einen Fragebogen ausfüllen, sollten sie darin keine falschen Angaben über ihre finanzielle Situationi machen. Habe Sie etwa bei der Frage nach überfälligen Verpflichtungen Schulden verschwiegen, kann der Vermieter den unterschriebenen Mietvertrag anfechten!

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (AZ.: 63 S 163/17).

Im konkreten Fall hatten die Mieter auf die Frage nach offenen finanziellen Verpflichtungen im Bogen mit nein geantwortet.

Doch bereits einige Zeit vor der Mietvertragsunterzeichnung hatten sie eine eidesstaatliche Versicherung zur Vermögenssituation abgegeben. Das fand der Vermieter Jahre später durch Detektive heraus. Die Mieter wollten zu diesem Zeitpunkt die Miete wegen Schimmel und Feuchtigkeit mindern und verlangten außerdem, dass der Schaden behoben wird.

Der Vermieter focht den Mietvertrag an mit der Begründung, er sei über die Vermögensverhältnisse getäuscht worden.

Er verlangte die Räumung. Die Richter gaben dem Vermieter recht: Der Mietvertrag sei durch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erloschen.

Anspruch auf Mietminderung und Mängelbeseitigung hätten die Mieter damit nicht, weil kein kein Mietverhältnis bestehe.

Zum Fragebogen bemerkten die Richter generell, Der Vermieter darf nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen fragen. Ebenso zulässig ist es unter anderem, die Anschrift des vorherigen Vermieters und die Dauer der vorherigen Mieter zu erfragen.

Mit der Antwort könnte sich der Vermieter ein Bild über die Bonität und Zuverlässigkeit möglicher Mieter machen. Fragen zum persönlichen oder intimen Lebensbereich dagegen könnten unzulässig sein.
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann vertritt Vermieter und Mieter im Rahmen von Kündigungsstreitigkeiten bundesweit. Rufen Sie uns an!