CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Schadensersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen

CFB 161 Schiffsflottenfonds 3: Schadensersatz vor Eintritt der Verjährung geltend machen
06.02.2017132 Mal gelesen
Für die Anleger verlief die Beteiligung am CFB Fonds 161 Schiffsflottenfonds 3 nicht wie erhofft. Schadensersatzansprüche müssen geltend gemacht werden, bevor die Verjährung der Forderungen eintritt.

Der CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 wurde im März 2007 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investierte in die Containerschiffe der Sub-Panamax-Klasse MS Monaco und MS Martinique. Insgesamt wurden in die beiden Schiffe rund 109 Millionen US-Dollar investiert. Der überwiegende Teil stammte von Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 15.000 US-Dollar beteiligen konnten; der Rest wurde über Fremdkapital finanziert. Nachdem die Beteiligung in den Anfangsjahren für die Anleger erfolgversprechend verlief, machten sich später auch hier die sinkenden Charterraten bemerkbar. In der Folge blieben die Ausschüttungen zunächst teilweise und dann ganz aus.

"Die Aussichten für die Containerschifffahrt sind nach wie vor düster und von einer kurzfristigen Erholung ist derzeit nicht auszugehen. Nach wie vor belasten die bestehenden Überkapazitäten die zu erzielenden Charterraten. Von dieser Entwicklung sind auch die Anleger von Schiffsfonds betroffen, die in den vergangenen Jahren schon viel Geld verloren haben. Anleger des CFB 161 Schiffsflottenfonds 3 haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie rechtzeitig handeln", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Denn die maximale Verjährungsfrist von zehn Jahren muss unbedingt berücksichtigt werden. Da Anleger sich ab März 2007 an dem CFB 161 beteiligen konnten, drohen die ersten möglichen Forderungen schon in Kürze zu verjähren, wenn nicht gehandelt wird.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als gewinnbringende und auch sichere Geldanlage angepriesen, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist. Tatsächlich handelt es sich in der Regel aber um spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Rechtsanwältin Gaber: "Über diese Risiken, z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts, müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen auch aufgeklärt werden. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend gemacht werden."


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de


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