Lombard Classic 3 - Beteiligungsgesellschaft verklagt Anleger

Lombard Classic 3 - Beteiligungsgesellschaft verklagt Anleger
20.10.2016174 Mal gelesen
Die Beteiligungsgesellschaft des Fonds "Lombard Classic 3" vertritt die höchst zweifelhaften Forderungen gegenüber den Anlegern mit Nachdruck und verklagt erste Fondsgesellschafter auf Rückzahlung bereits erhaltener vorab Ausschüttungen.

Diese seien in der Vergangenheit mangels Gewinn keine Gewinnausschüttung gewesen und müssten daher zurückgezahlt werden. Während die Staatsanwaltschaft dem Verdacht des Kapitalanlagebetruges in Sachen "Lombardium" nachgeht und sogar im Rahmen einer Groß-Razzia Beweismaterial sicherte, bleiben die Fondsgesellschaften dabei, dass sie noch Geld zu erhalten hätten, statt für angerichteten Schaden gerade stehen zu müssen.

Dr. Pforr, Rechtsanwalt aus Bad Salzungen und mit der "Causa Lombardium" von Anfang an befasst: "Nicht nur, dass die Gesellschafter als Opfer von fehlerhaften Kapitalanlageberatung und an Betrug grenzendem Missmanagement heute das Tototalausfallrisiko fürchten - nun müssen sie bereits erhaltene Vorab-Ausschüttungen wieder zurückzahlen. Ich würde diese Forderung als grotesk bezeichnen!"

Nach schriftlicher Aufforderungen verschickte die Beteiligungsgesellschaft Mahnbescheide u.a. an die Mandanten der Anlegerschutzkanzlei Dr. Pforr in Bad Salzungen. "Natürlich haben wir unseren Mandanten empfohlen, auf das offizielle Schreiben des Amtsgerichtes fristgerecht zu reagieren, denn ein Mahnbescheid ist schon eine ernste Sache!" Die Sachlage hat sich laut Dr. Pforr dadurch aber nicht verändert: "Ich sehe weiterhin erhebliche Bedenken gegen einen Rückerstattungsanspruch auf der Lombardium-Seite. Daher haben meine Mandanten der Forderung in Gänze widersprochen!"

Die Beteiligungsgesellschaft des "Lombard Classic 3" geht den beschrittenen Weg allerdings konsequent weiter: Nach den der Kanzlei vorliegenden Unterlagen werden nun erste Anleger verklagt.

Rechtsanwalt Dr. Pforr: "Spätestens in einem Klageverfahren müssen sich die Anleger juristisch beraten und vertreten lassen, dazu sollten sich Lombardium-Opfer an einen versierten Anwalt wenden, der sich in der Thematik auskennt!" Dr. Pforr geht davon aus, dass auch die nicht zahlungswilligen Anleger der "Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft" sich auf die "harte Tour" der Fondsgesellschaft einstellen müssen.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pforr vertritt zahlreiche Anleger beider Gesellschaften in Schadensersatzverfahren und bezüglich der Abwehr von Forderungen.


Mehr Informationen: http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/themen/grauer-kapitalmarkt/lombardium/informationen-zu-lombardium-anlagen.html