Bei der Entfernung der Gebärmutter wurde der Harnleiter mit eingenäht

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20.12.2018129 Mal gelesen
Ein langes Verfahren verlangt von den Mandanten oft viel Geduld, vor allem wenn große Schmerzen mit im Spiel sind. In diesem besonderen Fall hat sich Geduld ausgezahlt.

Chronologie und Krankengeschichte:
Die Klägerin unterzog sich im Krankenhaus der Beklagten einer vaginalen Hysterektomie. Dabei kam es zu Komplikationen, nachdem die McCall-Naht nicht dem Facharztstandard entsprechend angebracht worden war, so dass sich beide Ureteren verzogen. Es kam zu einem beidseitigen Harnstau (auch: Obstruktive Uropathie), da der Harnleiter mit eingenäht war. Die Mandantin hatte starke Schmerzen, sowohl Nieren- als auch Ureterkoliken. Daraus resultierend hätte das Nierengewebe stark beschädigt werden können, was lebenslange Folgen mit sich gebracht hätte.

Das Verfahren vor Gericht:
Das Landgericht Berlin hat die Angelegenheit fachmedizinisch mittels eines Sachverständigen hinterfragen lassen. Der Gutachter musste sich mehrfach mit dem Fall schriftlich und mündlich auseinandersetzen. Erst im Schlusstermin zur mündlichen Verhandlung gelang es dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, eine Einigung zu erzielen. Der Streitwert wurde im deutlich fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.

Anmerkungen der Kanzlei:
Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, dass sich ein erstinstanzliches Verfahren über einen langen Zeitraum hinwegziehen kann. Geschädigte Patienten müssen sich daher stets in Geduld üben, um in den Genuss einer adäquaten Kompensation für ihr erlittenes Leid zu kommen, meint RA D.C. Mahr LLM.

Über Uns:

Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige Kanzlei. Durch unsere Auslandsbüros in Italien und Frankreich sind wir in der Lage internationale Rechtsberatung anzubieten. Als Mitgesellschafter der "Europäischen Anwaltskooperation" EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.

LG Berlin, Az.: 35 a O 72/09