"Muster-Impressum" - Bundesjustizministerium veröffentlicht Leitfaden zu Impressumspflichten

Internet, IT und Telekommunikation
09.10.20082441 Mal gelesen

Was gehört in das Impressum? In der Pressemitteilung vom 7. Oktober 2008 weist das Bundesjustizministerium auf die Veröffentlichung eines Leitfadens zu Impressumspflichten hin, mit der in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen angesprochen werden, die Waren und Dienste im Internet anbieten.

Leitfaden für Gewerbetreibende im Internet

Da es noch offene Rechtsfragen in dem Bereich gibt, ist der Leitfaden zwar nicht rechtlich verbindlich und bietet keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen. Empfehlenswert ist die Lektüre des informativen Beitrags allerdings auf jeden Fall.

nicht rechtsverbindliche Orientierungshilfe

Dazu heißt es auf der Seite des BMJ: "Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht."

Mit dem Leitfaden hat der Unternehmer nun nützliche Anhaltspunkte in gut strukturierter Form zur Hand.

Weitere Informationen finden Sie unter

http://www.bmj.de/musterimpressum