KINDESUNTERHALT: Freistellungsvereinbarung der Eltern hinsichtlich des Kindesunterhalts ist unwirksam-OLG FFM

Familie und Ehescheidung
30.08.20073114 Mal gelesen

OLG Frankfurt: Unwirksamkeit einer Freistellungsvereinbarung zum Kindesunterhalt
BGB § 138

Eine Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Kindesunterhalts ist unwirksam, wenn der den anderen Elternteil freistellende betreuende Elternteil nicht in der Lage ist, den eigenen Unterhalt und den Unterhalt des Kindes zu decken (BVerfG FamRZ 2001, 343 ) (amtlicher Leitsatz).
OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.3.2007 - 6 WF 28/07 BeckRS 2007 09848

RA Sagsöz, BOnn