Darf mich mein Nachbar auf meinem Grundstück fotografieren oder filmen?

Medien- und Presserecht
27.01.201619855 Mal gelesen
Streitigkeiten unter Nachbarn gibt es immer mal wieder. Aber wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn der Nachbar mich ohne meine Einwilligung auf meinem Grundstück oder in meiner Wohnung mit dem Handy filmt oder fotografiert und diese Bilder anschließend zur Belustigung bei anderer Nachbarn

Streitigkeiten unter Nachbarn gibt es immer mal wieder. Aber wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn der Nachbar mich ohne meine Einwilligung auf meinem Grundstück oder in meiner Wohnung mit dem Handy filmt oder fotografiert und diese Bilder anschließend zur Belustigung bei anderer Nachbarn herumzeigt?


In diesen Fällen ist regelmäßig nicht erst die Veröffentlichung bzw. Verbreitung der Bilder rechtswidrig sondern bereits die Herstellung der Aufnahmen an sich. Ohne eine Einwilligung darf der Nachbar grundsätzlich nicht gefilmt oder fotografiert werden. Durch das unzulässige Fotografieren bzw. Filmen in sichtgeschützten Gärten oder Innenaufnahmen in Wohnungen wird die Privatsphäre des Abgelichteten stark verletzt. Die eigene Wohnung oder der eigene Garten stellen einen ganz persönlichen Rückzugsort für jede Person dar, in dem sie sich so geben kann wie sie ist. Gerade hier soll sich jeder frei, unbeschwert und vor allem unbeobachtet entfalten können. Müsste jeder ständig damit rechnen, abgelichtet oder gefilmt zu werden, würde dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht sehr stark einschränken.


Daher stehen den unzulässig abgelichteten bzw. abgefilmten Nachbarn sowohl Unterlassungs-und Beseitigungsansprüche, und je nachdem wie schwer der Eingriff in die Privatsphäre erfolgt ist, auch Geldentschädigungsansprüche zu.


Im Falle einer unzulässigen Bildherstellung muss sich der Nachbar daher verpflichten dies künftig zu unterlassen und um die Gefahr einer Wiederholung zu vermeiden eine Geldstrafe versprechen. Das bedeutet, wenn der Nachbar trotz seiner Unterlassungserklärung erneut unrechtmäßig Bilder herstellt, eine Geldstrafe an den abgelichteten Nachbarn zahlen muss.


Wollen Sie gegen die Verletzung Ihrer Rechte vorgehen? Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie können mich telefonisch unter 040/42935612 oder per E-Mail info@medienrechtweber.de erreichen.