Datenausspähung im Internet: Was bedeutet Datenschutz in Deutschland?

Datenausspähung im Internet: Was bedeutet Datenschutz in Deutschland?
06.08.2013567 Mal gelesen
Seit der Enthüllung über die Überwachung von elektronisch gespeicherten Daten durch den US-Geheimdienst NSA sowie durch private Unternehmen ist die Verunsicherung groß. Was passiert mit meinen Daten im Netz? Wie sind sie vor unberechtigter Speicherung und Nutzung geschützt?

Seit der Enthüllung über die Überwachung von elektronisch gespeicherten Daten durch den US-Geheimdienst NSA sowie durch private Unternehmen ist die Verunsicherung groß. Was passiert mit meinen Daten im Netz? Wie sind sie vor unberechtigter Speicherung und Nutzung geschützt? Um sich der vielschichtigen Problematik von staatlicher und auch privater Datenüberwachung im Internet zu nähern, empfiehlt es sich, sich zunächst einen Überblick zum gesetzlich geregelten Datenschutz in Deutschland zu machen. Im Folgenden soll die gesetzliche Ausgestaltung des Datenschutzes in Deutschland, d.h. der Umgang mit personenbezogenen Daten auf nationaler Ebene erläutert werden.

Zum Begriff des Datenschutzes gibt es vielfältige Definitionen. So wird darunter der Schutz vor Missbrauch von personenbezogenen Daten durch Erhebung, Verarbeitung und Nutzung verstanden, der Schutz der Privatsphäre und der Schutz der informationellen Selbstbestimmung sowie des Persönlichkeitsrechts. Zusammenfassend geht es um den Schutz des Bürgers vor umfassenden staatlichen und privaten Überwachungsmaßnahmen. Besonders in der Zeit des Internets und den damit einhergehenden Datenmengen, die jeden Tag in das Netz gelangen, bedarf es des Schutzes vor unberechtigter Nutzung dieser Daten.

Der Datenschutz ist in Deutschland im Grundgesetz nicht wörtlich verankert, er ist aber als Recht auf informationelle Selbstbestimmung vom Bundesverfassungsgericht als Grundrecht anerkannt. Es handelt sich dabei um eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 I GG iVm Art. 1 I GG. Danach soll der Einzelne grundsätzlich selbst entscheiden, welche personenbezogenen Daten er preisgibt. Eine Einschränkung dieses Datenschutz-Grundrechtes bedarf einer gesetzlichen Grundlage unter Abwägung des Geheimhaltungsinteresses des Einzelnen auf der einen Seite und dem öffentlichen Informationsinteresse auf der anderen.

Auf dieser Grundlage entstanden die Datenschutzgesetze wie insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telemediengesetz (TMG) sowie die Landesdatenschutzgesetze. In diesen wird der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt, insbesondere die Zulässigkeit von Datenverarbeitung durch staatliche und private Stellen sowie die Rechte der Betroffenen bei Rechtsverletzungen.

Wie sieht also die gesetzliche Ausgestaltung des Datenschutzes bezogen auf das Internet aus? An dieser Stelle soll nur ein kleiner Überblick über die datenschutzrechtlichen Grundsätze gegeben werden.

Festzustellen ist zunächst, dass grundsätzlich das Recht auf Anonymität im Netz besteht. Jeder bestimmt selbst, welche Daten er von sich preisgibt. Das Grundprinzip des Datenschutzes ist das des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt, das heißt, dass die Verwendung personenbezogener Daten verboten ist, es sei denn, sie ist ausdrücklich durch ein Gesetz erlaubt bzw. der Betroffenen hat in die Verwendung eingewilligt.

Den Diensteanbieter im Internet treffen zur Nutzung von personenbezogenen Daten vielfältige Pflichten. Dazu gehört die Pflicht zur Information des Nutzers über die Verwendung seiner Daten, die Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen bezüglich gespeicherter Daten und die Impressumspflicht zur Anbieterkennzeichnung. Für bestimmte Unternehmen besteht zudem die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, welcher auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hinwirkt.

 

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