Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "Hape Kerkeling" im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH sowie der ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "Hape Kerkeling" im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH sowie der ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
07.12.2010643 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde bekannt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH sowie der ROOF MUSIC Schallplatten- und Verlags GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken an den Hörbücher "Hape Kerkeling - Amore und so´n Quatsch" sowie "Hape Kerkeling - Ich bin dann mal weg" versendet. Es wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes inkl. Rechtsanwaltskosten in Höhe von 806,00 € verlangt.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (z.B. wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder, Tonaufnahmen, Filmen, etc.) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.

Im Falle einer berechtigten Urheberrechtsverletzung stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Nicht selten werden hier überhöhte Forderungen gestellt oder jedenfalls auf den ersten Blick verlockende außergerichtliche Vergleichsvorschläge angeboten, um die Angelegenheit für Sie schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Seien Sie skeptisch und lassen Sie die Abmahnung prüfen.

Ich empfehle, sich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung wie folgt zu verhalten:

  • Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Abgemahnte z.B. seinen Onlineshop offline schaltet (und dies gleich nachdem die Abmahnung per Fax eingegangen ist), oder seinen eBay-Shop schließt, sämtliche Artikel löscht etc. Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht.

  • Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.

    Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:
    Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meinst weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.

    Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:
    Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

  • Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.

  • Lassen Sie sich beraten.

Waldorf Frommer Abmahnung - Kanzlei Gerstel


Hinweis:
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.abmahnberatung.de

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Wir beraten Betroffene, die unter anderem von den nachfolgenden Kanzleien eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten haben. Durch Anklicken des jeweiligen Links erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Kanzleien, Auftraggebern und Abmahnungen:

  • Auffenberg (Stefan Auffenberg) 
  • APW Auffenberg Petzold Witte
  • Baek Law
  • Baumgarten Brandt
  • Baumgärtner (Daniel Baumgärtner)
  • Berners & Coll.
  • Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
  • Bohry (Viktor Bohry)
  • Braune & Partner
  • C-S-R (Christoph Schmietenknop)
  • Denecke von Haxthausen
  • Diesselhorst von Lojewski
  • Espey (Klaus Peter Espey)
  • Estel Feise
  • FAREDS
  • Graf von Westphalen
  • Himmelmann Pohlmann
  • Hoffmann
  • IT-Recht Kanzlei
  • Jacobs Höfer
  • JuS Schloms
  • Knebel Kreutzberger Effler
  • Kornmeier
  • Kruse (Doreen Kruse)
  • KSP Seegers Frankenheim
  • Lichtenstein Körner & Partner
  • Lihl (Christopher Lihl)
  • Lockowandt (Frank Lockowandt)
  • Meier (Marcus Meier)
  • Meissner & Meissner
  • Negele Zimmel Greuter Beller
  • Nümann Lang
  • Rasch
  • Reichelt Klute Aßmann
  • Rosenow Tiemann
  • Sagsöz Euskirchen
  • Sandhage
  • Sasse & Partner
  • Schalast & Partner
  • Schiek (Marko Schiek)
  • Schroeder (Lutz Schroeder)
  • Schulenberg Schenk
  • Schutt Waetke
  • SKW Schwarz
  • Spiske Maisch
  • Urmann & Collegen / U C / U C
  • Volke2.0 
  • Vorwerg Sommer
  • Waldorf Frommer
  • Wettbewerbszentrale
  • Winterstein
  • Zimmermann Decker