BAG: Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines formularmäßigen Geschäftsführer-Dienstvertrages

Arbeit Betrieb
20.07.20072000 Mal gelesen

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 07.10.1993 - 2 AZR 260/93, zuletzt Urteil vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05) wird vermutet, dass bei einem Arbeitnehmer, der mit seinem bisherigen Arbeitgeber einen Geschäftsführer-Dienstvertrag schließt, das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis nicht neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag ruhend fortbesteht, sondern mit Abschluss dieses Dienstvertrages konkludent aufgehoben wird.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun durch Urteil vom 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - klargestellt, dass diese Vermutung auch für Formularverträge gilt und sich für solche Formularverträge nicht etwa aus der Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB eine andere Beurteilung ergibt. Die für die Aufhebung des Arbeitsvertrages geltende Formvorschrift des § 623 BGB wird durch den schriftlichen Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages gewahrt.