Insolvenzantrag der Lignum Sachwert Edelholz AG

Insolvenzantrag der Lignum Sachwert Edelholz AG
09.08.2016316 Mal gelesen
Die Lignum Sachwert Edelholz AG, die mit „sicheren Anlagen“ in Edelhölzer warb, hat im April diesen Jahres Insolvenzantrag gestellt. Für die circa 5.000 Anleger, die nach unseren Recherchen rund 65 Mio. EUR investiert haben, ein Schock.

Wieviel sie von ihrem investierten und sicher geglaubten Vermögen zurück erhalten, ist aktuell völlig unklar.

Die Lignum Sachwert Edelholz AG bot interessierten Anlegern Investition in Edelhölzer unter den Namen "NobilisVerde", "NobilisPriva" und "NobilisVita" an. Auf ihrer Internetseite warb die Lignum-Gruppe, dass mit dem Anbau von europäischem Edelholz unter anderem in Bulgarien die Kraft der Natur und modernste Technologie genutzt und Ökologie mit Ökonomie verbunden werde. Europäisches Edelholz heiße der Vermögensbaustein der es jedem ermöglichen würde Vermögen zu bilden, zu wahren, zu mehren und daraus sichere Erträge zu erzielen. Der angebotene Vermögensbaustein Europäisches Edelholz biete dauerhafte Vermögens- und Ertragssicherheit jenseits der Kapitalmarktrisiken.

Potentiellen Anleger wurde suggeriert, eine sichere Direktanlage in Holz zu erhalten. Tatsächlich ist der abzuschließende Kaufvertrag jedoch lediglich ein Optionsschein, bei dem der Anleger als Käufer Holz kauft und bezahlt, das der Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt - zu einem vorher vereinbarten Kaufpreis - liefern soll. Der Zeitraum zwischen Abschluss des Kaufvertrages und Lieferung sollte sich bei den Nobilis-Anlagen von 12 bis 23 Jahren bewegen. Das unternehmerische Risiko, dass innerhalb der 23 Jahre Schwierigkeiten auftreten und das bereits bezahlte Holz nicht geliefert werden kann, trägt der Anleger.

Die Nobilis Anlagen der Lignum AG wurden dabei unter anderem auch über den Vertriebskanal der dima24, die uns unter anderem aus den gegen die Euro Grundinvest Deutschland geführten Verfahren bereits bestens bekannt ist, vermittelt.

Zu den versprochenen Holzlieferungen ist es nun gar nicht gekommen. Sowohl die Lignum Sachwert Edelholz AG als auch die Lignum Holding GmbH haben im April 2016 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Angeblicher Grund für die Insolvenzanmeldung sei laut der Lignum Gruppe, dass die BaFin mit Bescheid vom 17.03.2016 das öffentliche  Angebot von Vermögensanlagen der Lignum Sachwert Edelholz AG untersagte. Die BaFin führte diesbezüglich in ihrer Verbrauchermitteilung vom 23.03.2016 aus:

 "Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. März 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Lignum Sachwert Edelholz AG, Berlin, untersagt. Betroffen sind die Vermögensanlagen "Nobilis-Rent", "NobilisPriva" und "NobilisVita". Dies gilt solange, bis die Lignum Edelholz AG für die Vermögensanlagen jeweils einen Prospekt veröffentlicht hat, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat. Die Untersagung nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ist noch nicht bestandskräftig."

Aus unserer Sicht kann diese Beanstandung der BaFin jedoch nicht der Grund für den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sein. Vielmehr hätte die Lignum Gruppe ohne weiteres die Möglichkeit gehabt, einen ordnungsgemäßen Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, um dann die Vermögensanlagen weiter vertreiben zu können. Es ist daher zu vermuten, dass der tatsächlich Grund für den Insolvenzantrag nicht die Untersagungsverfügung der BaFin ist.

Wir sind daher der Ansicht, dass auch die Aussagen der Lignum Sachwerte Edelholz AG in ihrem Kundenmagazin sowie die Angaben der Anwaltskanzlei "activeLaw" aus Hannover in ihren Anschreiben an betroffene Anleger mit Vorsicht zu genießen sind. Betroffene Anleger sollten sich aus unserer Sicht nicht vorschnell der von der Anwaltskanzlei "activeLaw" angebotenen "Interessensgemeinschaft" anschließen, sondern ihre gegebenenfalls bestehenden Schadenersatzansprüche zunächst von unabhängiger Seite prüfen lassen. Insbesondere bestehen hier möglicherweise auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Anlagen in die Lignum Sachwerte Edelholz AG. In Bezug auf das Insolvenzverfahren besteht aus unserer Sicht aktuell auch noch kein akuter Handlungsbedarf. Das Insolvenzgericht, das Amtsgericht Charlottenburg, hat noch nicht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden. Bislang wurde lediglich ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

 

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/grauer-kapitalmarkt


 
Rechtsanwältin Eva Brehm

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