Die Summary AG lässt wegen der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials auf eBay abmahnen

Die Summary AG lässt wegen der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials auf eBay abmahnen
06.02.2017188 Mal gelesen
Die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs mahnt im Auftrag der Summary AG wegen der Veröffentlichung mehrerer urheberrechtlich geschützter Fotos auf der Internethandelsplattform eBay ab. Insgesamt sollen 7 Fotos widerrechtlich verwendet worden sein.

Im der uns vorliegenden Abmahnung rügt die Kanzlei Hübner Mayer und Grohs, dass der Abgemahnte das urheberrechtlich Bildmaterial auf der Plattform eBay ohne Einwilligung der Urheberin veröffentlicht habe. Hierin sieht die Kanzlei ein illegales öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG sowie einen Verstoß gegen die unerlaubte Vervielfältigung gemäß §16 UrhG.

Die Anwälte fordern zunächst die Beseitigung der Fotos vom Portal eBay und senden zudem eine Unterlassungserklärung mit, die der Abgemahnte ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Frist zurücksenden soll.

Weiterhin die Rechtsanwälte Schadenersatz gemäß § 97 II UrhG. Dieser errechne sich aus der Lizenzgebühr, die bei einem ordnungsgemäßen Rechtserwerb hätte erhoben werden können. Veranschlagt wird im vorliegenden Fall hierfür ein Jahreslizenzbetrag pro Bild in Höhe von 270,00 EUR. Dieser wird allerdings zusätzlich mit einem Aufschlag von 100 % versehen, da ein Quellenverweis beim Veröffentlichen Bild fehlt, sodass sich die Forderung des Schadensersatzes auf insgesamt 3.780,00 EUR beläuft. Wobei dem Abgemahnten ein die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 3.150,00 EUR in Aussicht gestellt wird, sofern die Unterlassungserklärung fristgerecht abgegeben wird. Letztlich stellt die Kanzlei dem Abgemahnten auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung in Höhe von 1.454,40 EUR in Rechnung.

Haben auch Sie eine Abmahnung mit einer hohen Zahlungsaufforderung erhalten?

Falls auch Sie eine Abmahnung auf dem Gebiet des Urheberechts erhalten haben, gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Zwar müssen Sie die Abmahnung ernst nehmen und auch reagieren. Ein überstürztes Handeln, ist jedoch für Sie auch nicht vorteilhaft.

Es gilt: Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Dennoch empfehlen wir, unterschreiben Sie nichts voreilig und zahlen Sie den Betrag nicht sofort, ohne sich zuvor anwaltlich beraten zu lassen.

Suchen Sie sich professionelle Hilfe von einer Kanzlei auf dem Gebiet des Urheberrechts oder dem entsprechenden Rechtsgebiet, um das es in Ihrer Abmahnung geht.

Gerne können Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren, wir verteidigen bundesweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Kostenlos bieten wir Ihnen ein Erstgespräch an, in dem wir gemeinsam mit Ihnen ein weiteres Vorgehen besprechen und die Erfolgschancen einschätzen können. Deshalb können Sie uns gerne jederzeit Ihre Abmahnung zu schicken oder sich telefonisch melden. Gemeinsam können wir dann gerne ein weiteres Vorgehen planen.

  

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